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Zoll-Lexikon/APE – Automatische Exportbearbeitung

APE – Automatische Exportbearbeitung

Zollverfahren

PL: APE – Automatyczne Przetwarzanie Eksportu | EN: APE – Automatic Export Processing

Definition

APE ermöglicht die automatische Bearbeitung von Ausfuhrzollanmeldungen ohne physischen Eingriff eines Zollbeamten. Das System analysiert die Anmeldung auf Risiken und gibt die Ware automatisch zur Ausfuhr frei, wenn keine Bedrohungen erkannt werden. APE verkürzt die Ausfuhrabfertigungszeit erheblich – oft auf wenige Minuten nach Abgabe der Anmeldung. In Polen arbeitet APE im Rahmen des AES-Systems.

Verwandte Begriffe

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