Zum Hauptinhalt springen
Zoll-Lexikon/Ausfuhrgenehmigung

Ausfuhrgenehmigung

DokumenteVerordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use)

PL: Licencja eksportowa | EN: Export Licence

Definition

Eine Ausfuhrgenehmigung wird von der zuständigen Behörde für die Ausfuhr kontrollierter Güter erteilt: Waffen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck und sanktionierte Waren. Es gibt Einzelgenehmigungen (für einen Vertrag), Globalgenehmigungen (Mehrfachlieferungen an einen Empfänger) und Allgemeingenehmigungen (für bestimmte Warenkategorien und Länder). Die Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung ist eine Straftat.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Ausfuhrgenehmigung — Zoll-Lexikon | Celna24.pl