PL: Licencja eksportowa | EN: Export Licence
Definition
Eine Ausfuhrgenehmigung wird von der zuständigen Behörde für die Ausfuhr kontrollierter Güter erteilt: Waffen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck und sanktionierte Waren. Es gibt Einzelgenehmigungen (für einen Vertrag), Globalgenehmigungen (Mehrfachlieferungen an einen Empfänger) und Allgemeingenehmigungen (für bestimmte Warenkategorien und Länder). Die Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung ist eine Straftat.