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Zoll-Lexikon/Beteiligte Person (Partei im Zollverfahren)

Beteiligte Person (Partei im Zollverfahren)

ZollverfahrenArt. 5 pkt 11, Art. 22 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Osoba zainteresowana (strona postępowania celnego) | EN: Interested Person (party to customs proceedings)

Definition

Eine beteiligte Person im Sinne des Zollrechts ist jede Person, deren Rechte und Pflichten durch eine Entscheidung oder Maßnahme der Zollbehörde unmittelbar betroffen sind. Dazu können Einführer, Ausführer, Zollvertreter, Wareneigentümer oder andere Personen mit einem rechtlichen Interesse gehören. Die beteiligte Person hat das Recht auf Anhörung vor einer nachteiligen Entscheidung, das Recht auf Einspruch sowie das Recht auf Akteneinsicht.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Beteiligte Person (Partei im Zollverfahren) — Zoll-Lexikon | Celna24.pl