Deduktive Methode
ZollwertArt. 74 ust. 2 lit. c – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Metoda dedukcyjna | EN: Deductive Value Method
Definition
Die deduktive Methode (Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK) bestimmt den Zollwert anhand des Stückpreises, zu dem die eingeführten Waren (oder gleiche/gleichartige) im EU-Markt in der größten Gesamtmenge verkauft werden. Abgezogen werden: Handelsspanne, inländische Transportkosten sowie in der EU entrichtete Zölle und Steuern. Diese Methode steht in der Reihenfolge an vierter Stelle, kann aber auf Antrag vor der Methode des errechneten Werts angewandt werden.