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Zoll-Lexikon/DPU – Geliefert benannter Ort entladen

DPU – Geliefert benannter Ort entladen

Transport & Logistik

PL: DPU – Delivered at Place Unloaded | EN: DPU – Delivered at Place Unloaded

Definition

DPU (Geliefert benannter Ort entladen) ersetzt DAT (Delivered at Terminal) in den Incoterms 2020. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zur Entladung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort (Terminal, Lager, Fabrik). Es ist die einzige Incoterms-Regel, bei der der Verkäufer für die Entladung verantwortlich ist. Der Käufer ist für die Einfuhrzollabfertigung und die entsprechenden Abgaben zuständig.

Verwandte Begriffe

DPU – Geliefert benannter Ort entladen — Zoll-Lexikon | Celna24.pl