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Zoll-Lexikon/Dumping

Dumping

AllgemeinVerordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping)

PL: Dumping | EN: Dumping

Definition

Dumping ist eine unlautere Handelspraxis, bei der Waren zu einem Preis unter ihrem Normalwert (Inlandsmarktpreis oder Herstellungskosten zuzüglich angemessenen Gewinns) exportiert werden. Wenn Dumping der EU-Industrie Schaden zufügt, kann die Europäische Kommission Antidumpingzölle erheben. Antidumpingverfahren dauern in der Regel 12–15 Monate und umfassen die Prüfung des Dumpings, der Schädigung und des ursächlichen Zusammenhangs. Antidumpingzölle gelten gewöhnlich für 5 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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