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Zoll-Lexikon/Einspruch gegen Zollentscheidung

Einspruch gegen Zollentscheidung

Zollverfahren

PL: Odwołanie od decyzji celnej | EN: Appeal Against Customs Decision

Definition

Ein Einspruch gegen eine Zollentscheidung ist ein Rechtsmittel, das einer beteiligten Person zusteht, die mit einer Entscheidung der Zollbehörde nicht einverstanden ist (z. B. bezüglich Tarifeinreihung, Zollwert oder Zollschuld). In Polen ist der Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung beim Direktor der Steuer- und Zollverwaltungskammer einzulegen. Gegen Entscheidungen der zweiten Instanz kann Klage vor dem Verwaltungsgericht und anschließend Revision beim Obersten Verwaltungsgericht erhoben werden.

Verwandte Begriffe

Einspruch gegen Zollentscheidung — Zoll-Lexikon | Celna24.pl