Einzelbewilligung
ZollverfahrenArt. 22-28 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Pozwolenie celne pojedyncze | EN: Single Customs Authorisation
Definition
Eine Einzelbewilligung ist eine Entscheidung der Zollbehörde, die einen Wirtschaftsbeteiligten zur Nutzung eines bestimmten besonderen Zollverfahrens (z. B. Zolllager, Aktive Veredelung) oder einer Zollvereinfachung (z. B. vereinfachtes Verfahren, Anschreibung in der Buchführung) berechtigt. Die Bewilligung wird auf Antrag erteilt und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung. Sie kann ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten umfassen. Anträge werden über das CDS (Customs Decisions System) eingereicht.