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Zoll-Lexikon/Einzelbewilligung

Einzelbewilligung

ZollverfahrenArt. 22-28 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Pozwolenie celne pojedyncze | EN: Single Customs Authorisation

Definition

Eine Einzelbewilligung ist eine Entscheidung der Zollbehörde, die einen Wirtschaftsbeteiligten zur Nutzung eines bestimmten besonderen Zollverfahrens (z. B. Zolllager, Aktive Veredelung) oder einer Zollvereinfachung (z. B. vereinfachtes Verfahren, Anschreibung in der Buchführung) berechtigt. Die Bewilligung wird auf Antrag erteilt und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung. Sie kann ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten umfassen. Anträge werden über das CDS (Customs Decisions System) eingereicht.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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