Zum Hauptinhalt springen
Zoll-Lexikon/EU-Japan-WPA

EU-Japan-WPA

Allgemein

PL: EPA – Umowa UE-Japonia | EN: EU-Japan EPA

Definition

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) EU-Japan gilt seit dem 1. Februar 2019 und schafft eine Freihandelszone, die 30 % des weltweiten BIP umfasst. Das Abkommen beseitigt 97 % der Zölle auf japanische Waren (Pkw – stufenweise Abschaffung über 7 Jahre). Als Ursprungsnachweis dient eine vom Ausführer erstellte Ursprungserklärung. Das WPA ist besonders für die Automobil-, Elektronik- und Lebensmittelbranche von Bedeutung.

Verwandte Begriffe

EU-Japan-WPA — Zoll-Lexikon | Celna24.pl