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Zoll-Lexikon/EWR – Europäischer Wirtschaftsraum

EWR – Europäischer Wirtschaftsraum

Allgemein

PL: EOG – Europejski Obszar Gospodarczy | EN: EEA – European Economic Area

Definition

Der EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ist ein Abkommen zwischen der EU und drei EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), das die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) auf diese Länder ausdehnt. Die EWR-Länder gehören nicht zur EU-Zollunion und wenden eigene Zolltarife gegenüber Drittstaaten an. Der Warenhandel zwischen EU und EWR ist für Industrieerzeugnisse zollfrei.

Verwandte Begriffe

EWR – Europäischer Wirtschaftsraum — Zoll-Lexikon | Celna24.pl