Freihandelszone (FTZ)
ZollverfahrenArt. 243-249 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Strefa wolnego handlu (FTZ) | EN: Free Trade Zone (FTZ)
Definition
Eine Freihandelszone (Free Trade Zone) ist ein ausgewiesenes Gebiet innerhalb eines Landes, in dem ausländische Waren ohne die üblichen Zollverfahren und Zölle eingeführt, gelagert, verarbeitet und wieder ausgeführt werden können. In der EU sind die Entsprechung die Freizonen (Art. 243–249 UZK). Diese Zonen dienen der Investitionsförderung und der Handelserleichterung. Waren in der Zone behalten den Status von Nicht-Unionswaren, bis sie auf den EU-Markt gebracht werden.