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Zoll-Lexikon/Grenzmaßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums

Grenzmaßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums

ZollverfahrenVerordnung (EU) Nr. 608/2013

PL: Ochrona praw własności intelektualnej na granicy | EN: IPR Border Enforcement

Definition

Der IPR-Grenzschutz (Schutz geistigen Eigentums an der Grenze) ermöglicht Rechteinhabern (Marken, Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster), bei den Zollbehörden die Zurückhaltung gefälschter oder nachgeahmter Waren an der Grenze zu beantragen. In der EU wird dies durch die Verordnung 608/2013 geregelt. Der Rechteinhaber stellt einen Antrag beim Zoll, der die Einfuhren überwacht und verdächtige Waren zurückhält. Im Jahr 2023 haben die Zollbehörden der EU über 300 Millionen gefälschte Produkte beschlagnahmt.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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