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Zoll-Lexikon/Innergemeinschaftlicher Erwerb

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Zölle & Steuern

PL: WNT – Wewnątrzwspólnotowe nabycie towarów | EN: Intra-Community Acquisition

Definition

Der innergemeinschaftliche Erwerb bezeichnet den Erwerb des Rechts, über Waren zu verfügen, die von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen versandt oder befördert werden. Er unterliegt der MwSt. im Bestimmungsland zum jeweiligen nationalen Steuersatz im Reverse-Charge-Verfahren. Es fallen keine Zölle an, da die Waren sich im freien Verkehr der EU befinden. Der Erwerb muss jedoch in der MwSt.-Erklärung und in der Intrastat-Meldung ausgewiesen werden.

Verwandte Begriffe

Innergemeinschaftlicher Erwerb — Zoll-Lexikon | Celna24.pl