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Zoll-Lexikon/Istanbuler Übereinkommen

Istanbuler Übereinkommen

Allgemein

PL: Konwencja Stambulska | EN: Istanbul Convention

Definition

Das Istanbuler Übereinkommen (1990) ist ein internationales Übereinkommen der Weltzollorganisation (WZO) über die vorübergehende Verwendung. Es regelt die zollfreie vorübergehende Einfuhr von Waren zur Verwendung und anschließenden Wiederausfuhr. Das Übereinkommen umfasst verschiedene Warenkategorien wie Berufsausrüstung, Ausstellungsgüter, wissenschaftliche Geräte, Fahrzeuge und Mehrwegverpackungen. Das Hauptinstrument ist das Carnet ATA, das gleichzeitig als Zolldokument und Sicherheitsleistung dient.

Verwandte Begriffe

Istanbuler Übereinkommen — Zoll-Lexikon | Celna24.pl