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Zoll-Lexikon/Marktplatz als Steuereinzieher

Marktplatz als Steuereinzieher

Zölle & Steuern

PL: Platforma marketplace jako poborca podatkowy | EN: Marketplace Facilitator Tax Collection

Definition

Seit dem 1. Juli 2021 müssen Marktplatzplattformen (als 'deemed supplier') wie Amazon, AliExpress und eBay die MwSt. auf B2C-Verkäufe in die EU in zwei Fällen erheben und abführen: (1) Verkauf von Waren bis 150 EUR aus Drittländern, (2) Verkauf von bereits in der EU befindlichen Waren durch Drittlandsverkäufer. Die Plattformen können das IOSS (bis 150 EUR) oder das OSS (für bereits in der EU befindliche Waren) nutzen. Diese Verpflichtung hat den grenzüberschreitenden E-Commerce grundlegend verändert.

Verwandte Begriffe

Marktplatz als Steuereinzieher — Zoll-Lexikon | Celna24.pl