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Zoll-Lexikon/Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen

AllgemeinVerordnung (EU) 2015/478 (Schutzmaßnahmen)

PL: Środki ochronne (safeguards) | EN: Safeguard Measures

Definition

Schutzmaßnahmen (Safeguards) sind vorläufige Zollmaßnahmen, die bei einem plötzlichen und erheblichen Anstieg der Einfuhren eines Erzeugnisses angewandt werden, der der EU-Industrie ernsthaften Schaden zufügt oder zu zufügen droht. Im Unterschied zu Antidumpingzöllen erfordern Schutzmaßnahmen keinen Nachweis einer unlauteren Handelspraxis – der Einfuhranstieg selbst genügt. Maßnahmen umfassen erhöhte Zölle oder Kontingente und gelten gegenüber Einfuhren aus allen Ländern. Sie sind zeitlich begrenzt (max. 4 Jahre, verlängerbar auf 8).

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Schutzmaßnahmen — Zoll-Lexikon | Celna24.pl