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Zoll-Lexikon/TIR-Übereinkommen / TIR-Carnet

TIR-Übereinkommen / TIR-Carnet

Transport & LogistikArt. 226(3)(b) – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Konwencja TIR / Karnet TIR | EN: TIR Convention / TIR Carnet

Definition

Das TIR-Übereinkommen (Transports Internationaux Routiers) ist ein internationales Transitsystem, das von der IRU (International Road Transport Union) unter Schirmherrschaft der UN verwaltet wird. Das TIR-Carnet ist ein internationales Garantie- und Zolldokument, das die Beförderung von Waren durch mehrere Länder unter Zollverschluss ohne Zwischengrenzkontrollen und ohne Erhebung von Abgaben an Zwischengrenzen ermöglicht. Das TIR-System wird in über 77 Ländern angewandt und ist besonders wichtig für den Straßentransport zwischen der EU und Drittstaaten (Türkei, GUS-Staaten).

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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