Zum Hauptinhalt springen
Zoll-Lexikon/Transaktionswert gleicher Waren

Transaktionswert gleicher Waren

ZollwertArt. 74 ust. 2 lit. a – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Metoda wartości transakcyjnej towarów identycznych | EN: Transaction Value of Identical Goods Method

Definition

Die Methode des Transaktionswerts gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK) ist die zweite Zollbewertungsmethode, die angewandt wird, wenn die Transaktionswertmethode (Art. 70) nicht anwendbar ist. Dabei wird der Transaktionswert gleicher Waren (in jeder Hinsicht identischer Waren) herangezogen, die zum gleichen oder annähernd gleichen Zeitpunkt zur Ausfuhr in die EU verkauft wurden. Die Waren müssen physisch, qualitativ und in Bezug auf ihren Ruf identisch sein.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Transaktionswert gleicher Waren — Zoll-Lexikon | Celna24.pl