Vernichtung von Waren unter Zollaufsicht
ZollverfahrenArt. 197-198 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Zniszczenie towaru pod dozorem celnym | EN: Destruction of Goods Under Customs Supervision
Definition
Die Vernichtung unter Zollaufsicht ist eine zollrechtlich zugelassene Behandlung, bei der Nicht-Unionswaren unter Aufsicht der Zollbehörde physisch vernichtet werden. Sie wird angewandt, wenn Waren die regulatorischen Anforderungen (z. B. Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften) nicht erfüllen, beschädigt oder verdorben sind, oder der Einführer auf die Einfuhr verzichtet. Durch die Vernichtung entsteht keine Zollschuld. Die Kosten der Vernichtung trägt der Wareneigentümer, und die Zollbehörde erstellt ein Vernichtungsprotokoll.