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Zoll-Lexikon/Waffenembargo

Waffenembargo

Allgemein

PL: Embargo uzbrojeniowe | EN: Arms Embargo

Definition

Ein Waffenembargo ist ein Verbot der Ausfuhr von Waffen, Munition, militärischer Ausrüstung und Militärtechnologie in bestimmte Länder, Regionen oder an bestimmte Einrichtungen. In der EU können Embargos auf Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrats oder Beschlüssen des EU-Rates (im Rahmen der GASP) verhängt werden. Derzeit gelten Embargos unter anderem gegen Russland, Belarus, Iran, Nordkorea, Syrien und Myanmar. Ein Verstoß gegen das Embargo ist eine Straftat.

Verwandte Begriffe

Waffenembargo — Zoll-Lexikon | Celna24.pl