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Zoll-Lexikon/Zollbefreiung

Zollbefreiung

AllgemeinVerordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates

PL: Zwolnienie celne | EN: Customs Exemption

Definition

Die Zollbefreiung ist die vollständige oder teilweise Befreiung eingeführter Waren von der Zollabgabenpflicht. Befreiungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 vorgesehen und umfassen einen breiten Katalog von Fällen.

Wichtige Zollbefreiungen: persönliches Übersiedlungsgut, Heiratsgut, geerbtes Vermögen, Geschenke wohltätiger Art, Sendungen von geringem Wert (bis 150 EUR — Befreiung gültig bis 30. Juni 2026; ab 1. Juli 2026 durch Pauschalzoll von 3 EUR je Tarifposition ersetzt gemäß Verordnung EU 2026/382), Handelsmuster von geringem Wert, Werbematerial, Waren zu Bildungs- und Forschungszwecken, Ehrenzeichen und Sportpreise.

Die Zollbefreiung betrifft nur den Zoll — die Einfuhrumsatzsteuer kann weiterhin anfallen.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Zollbefreiung — Zoll-Lexikon | Celna24.pl