PL: Zwolnienie celne | EN: Customs Exemption
Definition
Die Zollbefreiung ist die vollständige oder teilweise Befreiung eingeführter Waren von der Zollabgabenpflicht. Befreiungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 vorgesehen und umfassen einen breiten Katalog von Fällen.
Wichtige Zollbefreiungen: persönliches Übersiedlungsgut, Heiratsgut, geerbtes Vermögen, Geschenke wohltätiger Art, Sendungen von geringem Wert (bis 150 EUR — Befreiung gültig bis 30. Juni 2026; ab 1. Juli 2026 durch Pauschalzoll von 3 EUR je Tarifposition ersetzt gemäß Verordnung EU 2026/382), Handelsmuster von geringem Wert, Werbematerial, Waren zu Bildungs- und Forschungszwecken, Ehrenzeichen und Sportpreise.
Die Zollbefreiung betrifft nur den Zoll — die Einfuhrumsatzsteuer kann weiterhin anfallen.
Wichtige Zollbefreiungen: persönliches Übersiedlungsgut, Heiratsgut, geerbtes Vermögen, Geschenke wohltätiger Art, Sendungen von geringem Wert (bis 150 EUR — Befreiung gültig bis 30. Juni 2026; ab 1. Juli 2026 durch Pauschalzoll von 3 EUR je Tarifposition ersetzt gemäß Verordnung EU 2026/382), Handelsmuster von geringem Wert, Werbematerial, Waren zu Bildungs- und Forschungszwecken, Ehrenzeichen und Sportpreise.
Die Zollbefreiung betrifft nur den Zoll — die Einfuhrumsatzsteuer kann weiterhin anfallen.