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Zoll-Lexikon/Zollstrafmandat

Zollstrafmandat

Zollverfahren

PL: Mandat karny celny | EN: Customs Penalty Notice

Definition

Ein Zollstrafmandat ist eine vereinfachte Form der Bestrafung geringfügiger Steuerordnungswidrigkeiten im Zollbereich. Es kann von Zollbeamten bei kleineren formalen Mängeln in der Zollanmeldung, Unregelmäßigkeiten in den Dokumenten oder geringfügigen Mengenabweichungen verhängt werden. Die Höhe des Mandats ist begrenzt (bis zum Fünffachen des Mindestlohns). In schwerwiegenderen Fällen wird die Angelegenheit an das Gericht überwiesen.

Verwandte Begriffe

Zollstrafmandat — Zoll-Lexikon | Celna24.pl