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Zoll-Lexikon/Zollunion EU-Türkei

Zollunion EU-Türkei

Allgemein

PL: Unia celna UE-Turcja | EN: EU-Turkey Customs Union

Definition

Die Zollunion EU-Türkei gilt seit 1996 für Industrieerzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Im Rahmen der Zollunion wendet die Türkei den Gemeinsamen Zolltarif der EU gegenüber Drittländern an, und Industriewaren können zwischen der EU und der Türkei zollfrei gehandelt werden. Der Nachweis des Zollunionsstatus erfolgt durch die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Die Zollunion umfasst weder landwirtschaftliche Rohstoffe noch Dienstleistungen oder das öffentliche Beschaffungswesen.

Verwandte Begriffe

Zollunion EU-Türkei — Zoll-Lexikon | Celna24.pl