Zum Hauptinhalt springen
Zoll-Lexikon/Zugelassener Versender

Zugelassener Versender

ZollverfahrenArt. 233(4)(a) – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Upoważniony nadawca | EN: Authorised Consignor

Definition

Ein zugelassener Versender ist ein Wirtschaftsbeteiligter, der die Bewilligung hat, Versandvorgänge (T1/T2) zu eröffnen, ohne die Waren bei der Abgangszollstelle physisch gestellen zu müssen. Die Waren können direkt aus dem Lager des zugelassenen Versenders verladen und versandt werden. Die Bewilligung setzt die Einhaltung von Anforderungen an die Buchführung, Sicherheit und Sicherheitsleistung voraus. Diese Vereinfachung ist besonders für Unternehmen mit großem Versandvolumen von Bedeutung.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Zugelassener Versender — Zoll-Lexikon | Celna24.pl