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09

Zolltarifkapitel 09

COFFEE, TEA, MATÉ AND SPICES

Was umfasst Kapitel 09 des Zolltarifs?

Kapitel 09 des Zolltarifs der EU umfasst Kaffee, Tee, Mate und Gewürze. Kaffee wird sowohl in roher Form (grün, nicht geröstet) als auch geröstet (in Bohnen und gemahlen) eingereiht, ebenso Kaffeeschalen und -häutchen sowie Kaffeemittel, die Kaffee enthalten. Tee umfasst Schwarztee (fermentiert) und Grüntee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von bis zu 3 kg und darüber. Mate ist ein in Südamerika beliebtes Getränk, das unter einer eigenen Position eingereiht wird. Gewürze bilden eine sehr breite Kategorie, die unter anderem umfasst: schwarzen und weißen Pfeffer, Paprika (Capsicum), Vanille, Zimt, Gewürznelken, Muskatnüsse, Kardamom, Anis, Fenchel, Koriander, Kreuzkümmel, Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter und viele andere. Gewürze können ganz, geschnitten, gemahlen oder als Pulver vorliegen. Die Einfuhr von Kaffee und Tee in die EU ist von besonderer handelspolitischer Bedeutung — Europa ist der weltweit größte Kaffeeimporteur. Diese Erzeugnisse unterliegen den üblichen Lebensmittelsicherheitskontrollen, einschließlich der Untersuchung auf Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin), Pestizidrückstände und Schwermetalle. Gewürzmischungen mit anderen Zutaten (Salz, Mehl) können in Kapitel 21 eingereiht werden. Löslicher Kaffee und Kaffeeauszüge gehören zur Position 2101, nicht zu Kapitel 09.

Zollsätze in Kapitel 09

Die Zollsätze für Kaffee und Tee sind relativ niedrig. Rohkaffee (grün) ist zollfrei (0%), was der Tatsache Rechnung trägt, dass die EU keinen Kaffee produziert. Gerösteter Kaffee unterliegt einem Satz von 7,5% und entkoffeinierter Röstkaffee von 9%. Tee (sowohl grün als auch schwarz) in Umschließungen über 3 kg hat einen Satz von 0%, in kleineren Einzelhandelsverpackungen — 3,2%. Gewürze haben unterschiedliche Sätze: Pfeffer 0-4%, Zimt 0%, Vanille 6%, Safran 0%, Gewürznelken 8%, Muskatnuss 0%, Ingwer 0-3%. Viele Erzeugerländer profitieren von Präferenzen im Rahmen des APS oder von Handelsabkommen, was faktisch Nullzollsätze für die meisten Erzeugnisse dieses Kapitels bedeutet.

Wareneinreihung in Kapitel 09 — worauf ist zu achten

Die Einreihung in Kapitel 09 erfordert die genaue Bestimmung des Verarbeitungsgrades des Erzeugnisses. Roher und gerösteter Kaffee haben unterschiedliche KN-Codes, und entkoffeinierter Kaffee hat eigene Unterpositionen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Röstkaffee (Kapitel 09) und löslichem Kaffee oder Kaffeeauszügen (Position 2101). Kaffeemischungen mit anderen Zutaten (z. B. Zucker, Milch) werden in Kapitel 21 eingereiht. Gemahlene und nicht gemahlene Gewürze haben verschiedene Unterpositionen. Gewürzmischungen dürfen nur dann in Kapitel 09 eingereiht werden, wenn sie ausschließlich Gewürze enthalten — der Zusatz von Salz oder Mehl führt zur Einreihung in Kapitel 21. Scharfe Paprika (Chili) wird in Kapitel 09 eingereiht, während Gemüsepaprika unter Kapitel 07 fällt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 09 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 09 umfasst Kaffee (roh und geröstet), Tee (grün und schwarz), Mate sowie Gewürze (Pfeffer, Vanille, Zimt, Gewürznelken, Muskatnuss, Ingwer, Safran, Kurkuma und andere). Nicht erfasst sind löslicher Kaffee (Position 2101), Gewürzmischungen mit Salz (Kapitel 21) und Gemüsepaprika (Kapitel 07).
Welche Zollsätze gelten für Kaffee und Tee (Kapitel 09)?
Rohkaffee (grün) ist zollfrei, Röstkaffee hat einen Satz von 7,5%. Tee in Großverpackungen ist zollfrei, in Einzelhandelsverpackungen — 3,2%. Die meisten Gewürze haben niedrige Sätze von 0% bis 8%. Erzeugerländer profitieren häufig von Zollpräferenzen, was einen Nullzollsatz bedeutet.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 09?
Es sind die Erzeugnisart (Kaffee, Tee, Gewürz), der Verarbeitungsgrad (roh, geröstet, gemahlen) sowie etwaige Zusätze zu bestimmen. Entkoffeinierter Kaffee hat eigene Codes. Bei Gewürzen ist es wichtig, ob sie ganz oder gemahlen sind. Mischungen mit gewürzfremden Zusätzen sind möglicherweise nicht in Kapitel 09 einzureihen.