Unsicher bei der Klassifizierung?
09
Zolltarifkapitel 09
Pepper of the genus Piper; dried or crushed or ground fruit of the genus Capsicum or of the genus Pimenta
090411
Pepper of the genus Piper; dried or crushed or ground fruit of the genus Capsicum or of the genus Pimenta, pepper, neither crushed nor ground
Zoll:0%
090421
Pepper of the genus Piper; dried or crushed or ground fruit of the genus Capsicum or of the genus Pimenta, fruit of the genus Capsicum or of the genus Pimenta, dried, neither crushed nor ground
Zoll:0-9,6%
090422
Pepper of the genus Piper; dried or crushed or ground fruit of the genus Capsicum or of the genus Pimenta, fruit of the genus Capsicum or of the genus Pimenta, crushed or ground
Zoll:0-5%
Was umfasst Position 0904 des Zolltarifs?
Position 0904 umfasst Pfeffer der Gattung Piper, getrocknete oder gemahlene Paprika. Gewuerze und Produkte dieser Position werden hauptsaechlich aus tropischen und subtropischen Ländern in die EU importiert und bilden einen wesentlichen Teil des Agrarhandels. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 4%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Produkte müssen die EU-Lebensmittelsicherheitsnormen erfüllen, einschliesslich Grenzwerte für Mykotoxine, Pestizide und Kontaminanten. Phytosanitaere Kontrollen an der EU-Grenze sind obligatorisch. Position 0904 gehört zu Kapitel 9 (pflanzliche Erzeugnise und Lebensmittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 0904 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 0904 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 0904
Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 4%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Phytosanitaere Kontrollen an der EU-Grenze sind obligatorisch. Ein Pflanzengesundheitszeugnis und die Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsnormen sind erforderlich. Gewuerze unterliegen Kontrollen auf Aflatoxine, Ochratoxin und Pestizide. Pruefen Sie, ob das Ausfuhrland von Zollpraeferenzen profitiert (APS, EBA, Handelsabkommen). Die Kennzeichnung muss Herkunftsland, Mindesthaltbarkeitsdatum und Allergeninformationen enthalten. Bei der Einfuhr von Waren der Position 0904 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 0904 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 0904 unterliegen Pflanzengesundheits- oder Lebensmittelsicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Pflanzengesundheitszeugnisse, Gesundheitszeugnisse, Pestizid-Rückstandsanalysen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 0904 — worauf ist zu achten
Position 0904 umfasst Pfeffer der Gattung Piper (schwarz, weiß, grün) sowie getrocknete oder gemahlene Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta (Paprika, Chili). Unterpositionen unterteilen in Pfeffer (Piper) und Capsicum/Pimenta. Wichtige Unterscheidung: Pfeffer (Piper) und Paprika (Capsicum) sind botanisch verschieden, aber zusammen eingereiht. Häufiger Fehler: frische Paprika — Position 0709. Chilisoße — 2103. Oleoresin — 1302.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Pfeffer und Paprika in die EU?
Die Einfuhr von Pfeffer der Gattung Piper sowie getrockneter oder gemahlener Paprika der Position 0904 unterliegt Zollsätzen von 0% bis 9,6%. Ungemahlener schwarzer und weißer Pfeffer hat einen Satz von 0%, gemahlener Pfeffer 4%. Getrocknete ungemahlene Paprika der Gattung Capsicum unterliegt einem Satz von 9,6%, gemahlene Paprika 5%. Präferenzielle Nullzollsätze gelten für viele Exportländer im Rahmen des APS, darunter Vietnam und Indien. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Pfeffer und Paprika in die EU erforderlich?
Ein Pflanzengesundheitszeugnis der Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlandes ist erforderlich. Eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und eine Handelsrechnung sind obligatorisch. Die Produkte werden an der EU-Grenze einer phytosanitären Kontrolle unterzogen. Pfeffer und Paprika müssen die EU-Lebensmittelsicherheitsstandards einhalten, einschließlich der zulässigen Gehalte an Mykotoxinen, Pestiziden und Schwermetallen. Die Einhaltung der EU-Kontaminantenverordnung muss nachgewiesen werden. Dies betrifft Waren der Position 0904 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Was ist beim Import von getrocknetem Pfeffer und Paprika in die EU zu beachten?
Die Einhaltung der EU-Mykotoxingrenzwerte (Aflatoxine, Ochratoxin A) und Pestizidstandards ist eine zentrale Herausforderung — Überschreitungen führen zur Einfuhrverweigerung. Pfeffer und Paprika können im Rahmen des RASFF-Systems verstärkten Grenzkontrollen unterliegen. Eine korrekte Kennzeichnung einschließlich Allergen- und Herkunftsinformationen ist wichtig. Die Lagerbedingungen müssen Feuchtigkeit und Schimmelbildung verhindern. Bei der Einreihung ist zu beachten, dass süße und scharfe Paprika unterschiedliche KN-Codes und Zollsätze haben. Dies betrifft Waren der Position 0904 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Nützliche Tools & Ressourcen
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