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22
Zolltarifkapitel 22
GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
Was umfasst Kapitel 22 des Zolltarifs?
Kapitel 22 des EU-Zolltarifs umfasst alkoholfreie und alkoholische Getränke sowie Essig. Im Bereich der alkoholfreien Getränke werden hier Mineral- und Sodawasser (natürlich und künstlich), Wasser mit Zusatz von Zucker oder Aromastoffen (kohlensäurehaltige Getränke, Energiegetränke), alkoholfreies Bier und andere alkoholfreie Getränke eingereiht. Alkoholische Getränke umfassen: Malzbier, Wein aus frischen Weintrauben (einschließlich Schaumwein, Champagner, Prosecco), Wermut und andere aromatisierte Weine, gegorene Getränke (Apfelwein, Birnenmost, Met, Sake), destillierte Spirituosen (Wodka, Whisky, Rum, Gin, Branntwein, Cognac, Tequila, Likör) sowie unvergällten Ethylalkohol. Essig und Essigersatz gehören ebenfalls zu diesem Kapitel. Die Einfuhr alkoholischer Getränke in die EU unterliegt neben dem Zoll auch der Verbrauchsteuer, deren Sätze auf nationaler Ebene festgelegt werden (in Polen durch das Verbrauchsteuergesetz geregelt). Alkoholische Getränke erfordern Steuerbanderolen und müssen Kennzeichnungsvorschriften einhalten, einschließlich Angaben zum Alkoholgehalt. Importierter Wein muss über ein VI-1-Zertifikat verfügen, das die Übereinstimmung mit den önologischen Verfahren der EU bestätigt. Die Einfuhr von Spirituosen wird durch die EU-Verordnung über Spirituosen geregelt, die Kategorien und Qualitätsanforderungen festlegt. Die EU ist der weltweit größte Exporteur und Importeur alkoholischer Getränke.
Zollsätze in Kapitel 22
Die Zollsätze auf Getränke sind unterschiedlich. Mineralwasser — 0 %, gesüßte Getränke — 9,6 %. Bier — 0 %. Nicht schäumender Wein — von 5,3 bis 15,4 EUR/hl je nach Alkoholgehalt, Schaumwein — 32 EUR/hl. Wermut — 10,9 EUR/hl. Destillierte Spirituosen unterliegen Sätzen von 0 EUR/hl bis 0,6 EUR/hl reinen Alkohols je nach Art (Wodka, Whisky, Rum, Gin) — die Zollsätze auf Spirituosen selbst sind niedrig, aber die Verbrauchsteuer bildet die Hauptkomponente der steuerlichen Belastung. Essig — 5,1 EUR/hl. Die EU verwaltet Zollkontingente für Wein (u. a. aus Chile, Australien, Südafrika) und bestimmte Spirituosen. Es ist zu beachten, dass neben dem Zoll und der Mehrwertsteuer auf alkoholische Getränke auch Verbrauchsteuer erhoben wird.
Wareneinreihung in Kapitel 22 — worauf ist zu achten
Die Einreihung von Getränken in Kapitel 22 erfordert die Bestimmung der Art des Getränks, des Alkoholgehalts, des Herstellungsverfahrens und des Verpackungsvolumens. Traubenwein hat andere Codes als Obstwein. Malzbier (aus Gerste) wird anders eingereiht als alkoholfreies Bier. Gegorene Getränke (Apfelwein, Sake) haben eigene Positionen, die sich von destillierten Spirituosen unterscheiden. Entscheidend ist der Alkoholgehalt — Getränke mit einem Alkoholgehalt über bestimmten Schwellenwerten werden höheren Unterpositionen zugeordnet. Getränkekonzentrate können in Kapitel 21 eingereiht werden, während trinkfertige Getränke in Kapitel 22 fallen. Unvergorene Fruchtsäfte gehören zur Position 2009 (Kapitel 20). Vergällter Ethylalkohol hat eine andere Position als unvergällter Alkohol.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 22 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 22 umfasst Mineral- und Sodawasser, gesüßte Getränke, Bier, Wein, Champagner, gegorene Getränke (Apfelwein, Sake), destillierte Spirituosen (Wodka, Whisky, Rum, Gin, Branntwein, Likör), Ethylalkohol und Essig. Fruchtsäfte werden in Kapitel 20 eingereiht, Getränkekonzentrate in Kapitel 21.
Welche Zollsätze gelten für Alkohol und Getränke (Kapitel 22)?
Die Zollsätze für Bier betragen 0 %, für Wein von 9,9 bis 32 EUR/hl, für destillierte Spirituosen — niedrige Zollsätze, aber hohe Verbrauchsteuerbelastung. Gesüßte Getränke haben einen Zollsatz von 9,6 %, Mineralwasser 0 %. Neben dem Zoll werden Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer erhoben, die die steuerliche Hauptbelastung darstellen.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 22?
Entscheidend ist die Bestimmung der Art des Getränks, des Alkoholgehalts, des Herstellungsverfahrens (Gärung, Destillation) und des Verpackungsvolumens. Traubenwein und Obstwein haben unterschiedliche Codes. Alkoholisches und alkoholfreies Bier sind separate Unterpositionen. Alkoholische Getränke unterliegen zudem verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften.
Nützliche Tools & Ressourcen
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