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39
Zolltarifkapitel 39
KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
Was umfasst Kapitel 39 des Zolltarifs?
Kapitel 39 des EU-Zolltarifs ist eines der umfangreichsten und wirtschaftlich bedeutendsten Kapitel und umfasst Kunststoffe in Primärformen sowie Waren aus Kunststoffen. Der erste Teil des Kapitels umfasst Polymere in Primärformen: Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyvinylchlorid (PVC), Polytetrafluorethylen (PTFE), Polyacrylate, Polyester (PET, PBT), Polyamide (Nylon), Polyurethane, Silikone, Epoxidharze, Alkydharze, Phenolharze, Aminoharze und viele andere. Der zweite Teil des Kapitels umfasst Halbfertigerzeugnisse und Fertigwaren aus Kunststoffen: Platten, Blätter, Folien, Streifen, Stäbe, Profile, Rohre, Schläuche, Hüllen, Bodenbeläge, Wandbeläge, Badewannen, Waschbecken, Tanks, Behälter, Verschlüsse, Kappen, Flaschen, Verpackungsartikel, Bauartikel, Tisch- und Küchengeschirr sowie andere Waren aus Kunststoffen. Kunststoffe bilden eines der größten Segmente des internationalen Handels. Die Europäische Union ist sowohl ein bedeutender Produzent als auch Importeur von Kunststoffen. Die Einfuhr von Kunststoffen unterliegt der REACH-Verordnung, und Kunststoffwaren für den Lebensmittelkontakt müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen.
Zollsätze in Kapitel 39
Die Zollsätze in Kapitel 39 liegen zwischen 0% und 6,5%. Polymere in Primärformen (Granulate, Pulver) unterliegen Sätzen von 0% bis 6,5%, wobei viele gängige Kunststoffe (PE, PP, PVC) Sätze von 3% bis 6,5% haben. Kunststofffolien und -platten haben Sätze von 3% bis 6,5%. Fertigwaren aus Kunststoffen unterliegen in der Regel einem Satz von 6,5%. Rohre und Schläuche haben Sätze von 3% bis 6,5%. Bei der Einfuhr nach Polen gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 23%. Einfuhren von Kunststoffen aus vielen Ländern profitieren von Zollpräferenzen im Rahmen von APS- und bilateralen Abkommen.
Wareneinreihung in Kapitel 39 — worauf ist zu achten
Bei der Einreihung von Kunststoffen ist es wesentlich, die Art des Polymers, seine Form (Primärform, Halbfertigerzeugnis, Fertigware) und seinen Verwendungszweck zu bestimmen. Kunststoffe in Primärformen (Granulate, Pulver, Flüssigkeiten) werden unter den Positionen 3901-3914 eingereiht. Halbfertigerzeugnisse und Fertigwaren werden unter den Positionen 3916-3926 eingereiht. Waren aus Kunststoffen, die die Kriterien spezifischer Kapitel erfüllen (z. B. Verpackungen, Möbel, Spielzeug), können anderen Kapiteln zugeordnet werden. Mischungen von Polymeren werden nach dem gewichtsmäßig vorherrschenden Polymer eingereiht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 39 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 39 umfasst Kunststoffe in Primärformen (PE-, PP-, PVC-, PET-Granulate und andere), Folien, Platten, Rohre, Behälter, Verpackungen und andere Waren aus Kunststoffen. Es ist eines der wichtigsten Kapitel des Zolltarifs hinsichtlich des Handelsvolumens.
Welche Zollsätze gelten für Kunststoffe (Kapitel 39)?
Die Zollsätze auf Kunststoffe liegen zwischen 0% und 6,5%. Polymergranulate haben Sätze von 0% bis 6,5%, und Fertigwaren aus Kunststoffen unterliegen in der Regel einem Satz von 6,5%. Bei der Einfuhr nach Polen gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 23%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 39?
Entscheidend ist die Bestimmung des Basispolymers (PE, PP, PVC, PET usw.) und der Warenform (Granulat, Folie, Rohr, Fertigware). Ein Materialanalysezertifikat des Herstellers ist das grundlegende Einreihungsdokument. Waren aus mehreren Materialien werden nach dem vorherrschenden Material eingereiht.
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