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61

Zolltarifkapitel 61

KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN

Was umfasst Kapitel 61 des Zolltarifs?

Kapitel 61 des Zolltarifs der EU umfasst Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken. Es ist eines der wichtigsten Handelskapitel des Zolltarifs aufgrund des enormen Einfuhrvolumens von Strickbekleidung aus Asien, der Türkei und Bangladesch. Die KN-Codes beginnen bei Position 6101 (gewirkte oder gestrickte Mäntel und Jacken, für Männer) und enden bei Position 6117 (anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken). Das Kapitel umfasst das gesamte Bekleidungssortiment: Mäntel, Jacken, Sakkos, Anzüge, Kombinationen, Hosen, Kleider, Röcke, Blusen, Hemden, Unterwäsche, Nachtwäsche, Trainingsanzüge, Badebekleidung, Kinderbekleidung sowie Zubehör wie Handschuhe, Schals und Mützen. Die Einreihung richtet sich nach der Art des Erzeugnisses, dem Geschlecht des Trägers (Herren, Damen, Kinder), der Faserzusammensetzung und dem Flächengewicht des Gewirkes oder Gestrickes. Kapitel 61 gilt ausschließlich für gewirkte oder gestrickte Bekleidung — analoge nicht gewirkte Kleidungsstücke werden in Kapitel 62 eingereiht. Diese Unterscheidung ist für die zolltarifliche Einreihung von grundlegender Bedeutung. Die Einfuhr von Strickbekleidung unterliegt strengen Produktsicherheitskontrollen, Kennzeichnungsvorschriften und Ursprungsregelungen.

Zollsätze in Kapitel 61

Die Zollsätze für Strickbekleidung gehören zu den höchsten im Zolltarif der EU und spiegeln die Politik zum Schutz der europäischen Bekleidungsindustrie wider. Die meisten Positionen unterliegen Zollsätzen von 8% bis 12%. T-Shirts und Tops (6109-6110) haben Zollsätze von etwa 12%. Unterwäsche (6107-6108) hat Zollsätze von 6,5% bis 12%. Sportbekleidung und Badebekleidung (6112) unterliegen Zollsätzen von 8% bis 12%. Bekleidungszubehör wie Handschuhe und Schals (6116-6117) haben Zollsätze von 7,7% bis 8,9%. Importeure aus Ländern, die unter Präferenzhandelsabkommen fallen (APS, APS+, EBA), können von ermäßigten oder Nullzollsätzen profitieren. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 23% hinzu.

Wareneinreihung in Kapitel 61 — worauf ist zu achten

Die Einreihung von Strickbekleidung erfordert zunächst die Feststellung, ob das Erzeugnis tatsächlich gewirkt, gestrickt oder gehäkelt ist — andernfalls ist es in Kapitel 62 einzureihen. Anschließend werden die Art des Erzeugnisses (Mantel, Hemd, Hose, Unterwäsche), das Geschlecht und Alter des Trägers sowie die Faserzusammensetzung bestimmt. Für Damen- und Herrenbekleidung gelten getrennte Tarifpositionen. Kinderbekleidung wird nach der Größe eingereiht, nicht nach dem Muster. Bekleidungssets werden nach dem Bestandteil eingereiht, der ihnen den wesentlichen Charakter verleiht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 61 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 61 umfasst konfektionierte Bekleidung aus Gewirken und Gestricken: Mäntel, Jacken, Anzüge, Hosen, Kleider, T-Shirts, Unterwäsche, Nachtwäsche, Trainingsanzüge, Badebekleidung, Kinderbekleidung sowie gestricktes Zubehör wie Handschuhe und Schals.
Welche Zollsätze gelten für Strickbekleidung (Kapitel 61)?
Die Zollsätze für Strickbekleidung betragen in der Regel 8% bis 12%. Die meisten Positionen (T-Shirts, Hosen, Kleider, Unterwäsche) haben einen Zollsatz von 12%, während bestimmte Spezialartikel (Sportbekleidung, Handschuhe) Zollsätze von 8% bis 8,9% aufweisen. Pullover aus chemischen Fasern können einen Zollsatz von 10,5% haben. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 23% hinzu.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 61?
Es ist zu bestätigen, dass das Erzeugnis gewirkt, gestrickt oder gehäkelt ist. Anschließend sind die Art des Kleidungsstücks (Oberbekleidung, Unterwäsche, Zubehör), das Geschlecht und Alter des Trägers sowie die Faserzusammensetzung zu bestimmen. Nicht gewirkte oder gestrickte Bekleidung wird in Kapitel 62, nicht in Kapitel 61 eingereiht.