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69

Zolltarifkapitel 69

KERAMISCHE WAREN

Was umfasst Kapitel 69 des Zolltarifs?

Kapitel 69 des Zolltarifs der EU umfasst keramische Waren aller Art, von Baumaterialien bis hin zu Tafelgeschirr und Dekorationsporzellan. Die KN-Codes beginnen bei Position 6901 (feuerfeste Steine, Blöcke und Fliesen) und enden bei Position 6914 (andere keramische Waren). Feuerfeste Keramik (6901-6903) umfasst Materialien, die in der Hütten-, Gießerei- und Glasindustrie verwendet werden. Mauersteine, Dachziegel und keramische Konstruktionselemente (6904-6905) bilden eine traditionelle Kategorie von Baumaterialien. Keramische Rohre und Formstücke (6906) werden in der Kanalisation und Drainage verwendet. Keramische Wand- und Bodenfliesen (6907) stellen eine der wichtigsten Handelspositionen dieses Kapitels dar, mit enormen Einfuhren aus China, Indien, Spanien und Italien. Sanitärkeramik (6910) umfasst Waschbecken, Badewannen, Bidets, Toilettenschüsseln und Urinale. Tafelgeschirr und Küchengeschirr (6911-6912) umfassen Porzellan und keramisches Geschirr. Figuren, Vasen und Dekorationsartikel (6913) bilden eine Kategorie künstlerischen Charakters. Andere keramische Waren (6914) umfassen technische, Labor- und Industrieartikel. Die Einreihung keramischer Waren richtet sich nach der Art der keramischen Masse, der Verwendung und dem Verarbeitungsgrad.

Zollsätze in Kapitel 69

Die Zollsätze für keramische Waren sind unterschiedlich. Feuerfeste Keramik (6901-6903) unterliegt Zollsätzen von 1,2% bis 4%. Mauersteine und Dachziegel (6904-6905) haben Zollsätze von 1,7% bis 4%. Keramische Fliesen (6907) unterliegen Zollsätzen von 4% bis 9%, was sie zu einer der am höchsten besteuerten Kategorien in diesem Kapitel macht. Sanitärkeramik (6910) hat Zollsätze von 2,2% bis 3,5%. Porzellangeschirr (6911) hat Zollsätze von 5% bis 9%. Anderes keramisches Geschirr (6912) unterliegt Zollsätzen von 6% bis 9%. Figuren und Dekorationsartikel (6913) haben Zollsätze von 3,5% bis 5%. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 23% hinzu.

Wareneinreihung in Kapitel 69 — worauf ist zu achten

Bei der Einreihung keramischer Waren ist die Bestimmung der Art der keramischen Masse (Porzellan, Steinzeug, Steingut, Majolika, feuerfeste Keramik) und der Verwendung des Erzeugnisses (Bau, Sanitär, Tafel, Dekoration, Technik) entscheidend. Keramische Fliesen werden nach dem Wasserabsorptionskoeffizienten und der Oberfläche eingereiht. Porzellan zeichnet sich durch die Lichtdurchlässigkeit und Weiße der Masse aus. Technische keramische Waren, die in der Elektronik oder in Laboratorien verwendet werden, werden in Position 6914 eingereiht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 69 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 69 umfasst feuerfeste Keramik, Mauersteine und Dachziegel, keramische Fliesen, Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln), Porzellan und keramisches Tafelgeschirr, Dekorationsfiguren und technische keramische Waren. Die Einfuhr keramischer Fliesen stellt die wichtigste Handelsposition dar.
Welche Zollsätze gelten für keramische Waren (Kapitel 69)?
Keramische Fliesen (6907) unterliegen einem Zollsatz von 5%, Porzellangeschirr (6911) 12% und anderes keramisches Geschirr (6912) Zollsätzen von 5% bis 9%. Sanitärkeramik (6910) hat einen Zollsatz von 7%. Feuerfeste Keramik und Mauersteine (6901-6902) unterliegen einem Zollsatz von 2% und technische Keramik (6903) 5%. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 23% hinzu.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 69?
Entscheidend sind die Art der keramischen Masse (Porzellan, Steinzeug, Steingut), die Verwendung (Bau, Sanitär, Tafel, Dekoration) und die technischen Parameter. Bei Fliesen sind der Wasserabsorptionskoeffizient und die Abmessungen wichtig.