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8408 90TARIC-Untercode wählen

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), andere Motoren

Verfügbare TARIC-Untercodes: 25
8408 902710

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 902790

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 904110

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 904190

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 904310

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 904390

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 904510

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 904590

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 904710

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 904790

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 906110

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 906190

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 906510

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 906520

in Reihenbauart, - mit einem Hubraum von 7 000 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 100 cm³, - mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW, - mit einem Abgasnachbehandlungsmodul, - mit äußeren Abmessungen (Breite/Höhe/Tiefe) von nicht mehr als 1 310/1 300/1 040 mm oder 2 005/1 505/1 300 mm oder 2 005/1 505/1 800 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Brech-, Sieb-, Trenn- oder Kompostwendemaschinen

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 906590

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 906710

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 906720

in Reihenbauart, - mit einem Hubraum von 7 000 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 100 cm³, - mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW, - mit einem Abgasnachbehandlungsmodul, - mit äußeren Abmessungen (Breite/Höhe/Tiefe) von nicht mehr als 1 310/1 300/1 040 mm oder 2 005/1 505/1 300 mm oder 2 005/1 505/1 800 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Brech-, Sieb-, Trenn- oder Kompostwendemaschinen

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 906790

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 908110

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 908120

in Reihenbauart, - mit einem Hubraum von 7 000 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 100 cm³, - mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW, - mit einem Abgasnachbehandlungsmodul, - mit äußeren Abmessungen (Breite/Höhe/Tiefe) von nicht mehr als 1 310/1 300/1 040 mm oder 2 005/1 505/1 300 mm oder 2 005/1 505/1 800 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Brech-, Sieb-, Trenn- oder Kompostwendemaschinen

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 908190

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 908510

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 908590

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
8408 908910

Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen

Zoll 0%MwSt. 19%
8408 908990

Andere

Zoll 0-4,2%MwSt. 19%
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Einreihung anderer Dieselmotoren (840890)

Der KN-Code 840890 ist die Auffangunterposition der Position 8408 und umfasst Selbstzündungs-Hubkolbenmotoren (Dieselmotoren), die weder zum Antrieb von Schiffen (840810) noch von Fahrzeugen des Kapitels 87 (840820) bestimmt sind. In diese Unterposition fallen Dieselmotoren für stationäre und tragbare Stromerzeuger, Motoren für Baumaschinen (Bagger, Radlader, Planieraupen), Motoren für landwirtschaftliche Maschinen außerhalb des Kapitels 87, Motoren für Industriepumpen, Kompressoren und Bohranlagen. Die Einreihung unter 840890 erfordert den Ausschluss der Zugehörigkeit zu 840810 und 840820. Das Abgrenzungskriterium ist der Verwendungszweck gemäß Herstellerangaben. Universalmotoren können eine Einreihungsanalyse auf Basis des deklarierten Verwendungszwecks erfordern. Die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 bilden die Einreihungsgrundlage. Dieselmotoren für industrielle Anwendungen stellen eine bedeutende Einfuhrkategorie auf dem EU-Markt dar.

Einfuhrbestimmungen für Industriedieselmotoren (840890)

Die Einfuhr von Motoren der Unterposition 840890 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex und anwendungsspezifischen technischen Vorschriften. Motoren für mobile Maschinen und Geräte (Bagger, Radlader, Planieraupen, Gabelstapler) unterliegen der NRMM-Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich der Emissionen. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt für Motoren als Teil von Maschinen auf dem EU-Markt. Motoren für Stromerzeuger unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) und der EMV-Richtlinie, wenn sie Teil eines kompletten Stromerzeugungsaggregats sind. Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem KN-Code 840890 abgeben. Zu den Unterlagen gehören Handelsrechnung, Transportdokument und technische Motorspezifikation. REACH gilt für Stoffe in Motorkomponenten. MFN- und Präferenzzollsätze sind in TARIC zu überprüfen. Die Einfuhr von Industriemotoren aus China, Japan und den USA ist auf dem EU-Markt bedeutend.

Industrielle Anwendungen von Dieselmotoren der Unterposition 840890

Motoren der Unterposition 840890 werden in zahlreichen Industriesektoren eingesetzt. Im Bauwesen treiben sie Bagger, Rad- und Kettenlader, Planieraupen, Straßenwalzen und Bohrgeräte an. Im Energiesektor dienen sie als Not- und Reservestromerzeuger mit einer Leistung von einigen zehn Kilowatt bis mehreren Megawatt. In der Landwirtschaft treiben sie Mähdrescher, selbstfahrende Feldspritzen und andere Maschinen an. Im Bergbau werden sie in Bergbaumaschinen, Entwässerungspumpen und Bohranlagen eingesetzt. Industriemotoren werden von führenden Herstellern wie Caterpillar, Cummins, John Deere, Deutz und Kubota gefertigt. Die in der EU geltenden NRMM-Emissionsnormen (Stufe V) erfordern fortschrittliche Abgasnachbehandlungssysteme einschließlich Dieselpartikelfilter (DPF) und SCR-Systeme. Motoren, die Stufe V nicht erfüllen, dürfen nach dem Geltungsdatum der Norm nicht in neue Maschinen auf dem EU-Markt eingebaut werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Motoren werden in die Unterposition 840890 eingereiht?
Die Unterposition 840890 umfasst Dieselmotoren für andere Verwendungen als Schiffsantrieb (840810) und Fahrzeuge des Kapitels 87 (840820). Typische Beispiele sind Motoren für Stromerzeuger, Bagger, Radlader, Planieraupen, Industriepumpen und Landmaschinen. Einreihungskriterium ist der Verwendungszweck gemäß Herstellerangaben. Der Hubraum ist kein Unterteilungskriterium.
Welche Emissionsnormen gelten für Industriemotoren des KN-Codes 840890?
Dieselmotoren für mobile Maschinen und Geräte unterliegen der NRMM-Verordnung (EU) 2016/1628 und müssen die Stufe V erfüllen. Die Norm umfasst Grenzwerte für NOx, Partikelmasse (PM), Partikelanzahl (PN) und CO. Die Motoren müssen eine von einer benannten Stelle ausgestellte Typgenehmigungsbescheinigung besitzen. Motoren, die Stufe V nicht erfüllen, dürfen nicht in neue Maschinen auf dem EU-Markt eingebaut werden.
Ist für Industriedieselmotoren bei der Einfuhr eine CE-Kennzeichnung erforderlich?
Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich, wenn der Dieselmotor Teil einer Maschine im Sinne der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist. Der Motor als Einzelkomponente kann eine Einbauerklärung (Declaration of Incorporation) anstelle einer vollständigen CE-Kennzeichnung erfordern. Der Hersteller der Endmaschine ist für die Gesamtkonformität verantwortlich. Stromerzeuger als komplette Geräte erfordern die CE-Kennzeichnung.