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Definition und Geltungsbereich der Unterposition 8539 29

Auffangposition für Glühlampen, die nicht in 8539 10, 8539 21 oder 8539 22 eingereiht werden: über 200 W, Niederspannung bis 100 V, Projektions-, Infrarot-Trocknungs-, Bühnen- und Messlampen.

Regulatorische Anforderungen

Ökodesign-Verordnungen gelten, sofern Allgemeinbeleuchtung. Speziallampen können Ausnahmen genießen. RoHS 2 beschränkt Schadstoffe. CBAM findet keine Anwendung.

Zollsätze für Unterposition 8539 29

MFN-Zollsätze in TARIC überprüfen. Einfuhr konzentriert sich auf Speziallampen. Präferenzzollsätze möglich. Mehrwertsteuer wird erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Lampen werden in Unterposition 8539 29 eingereiht?
Glühlampen, die nicht in andere Unterpositionen fallen: über 200 W, Niederspannung, Projektions-, IR-Trocknungs-, Bühnen- und Messlampen. Auffangposition erfordert Ausschluss von 8539 10, 8539 21 und 8539 22. Bei Zweifeln vZTA empfohlen.
Unterliegen Projektionslampen dem Ökodesign?
Projektionslampen als Spezialquellen können Ökodesign-Ausnahmen gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2019/2020 genießen, sofern keine LED-Alternative mit identischen Parametern existiert.
Unterliegen Lampen der Unterposition 8539 29 dem CBAM?
Nein. CBAM erfasst nur emissionsintensive Waren. Lampen fallen nicht in den CBAM-Anwendungsbereich.