Aufgabe zugunsten der Staatskasse
ZollverfahrenArt. 199 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Zrzeczenie się towaru na rzecz Skarbu Państwa | EN: Abandonment to the State
Definition
Die Aufgabe zugunsten der Staatskasse ist eine zollrechtliche Bestimmung, bei der der Eigentümer von Nicht-Unionswaren diese freiwillig mit Zustimmung der Zollbehörde an den Staat überträgt. Sie wird angewandt, wenn die Kosten der Zollabfertigung (Zölle, MwSt., Verbrauchsteuer) den Warenwert übersteigen oder die Waren nicht legal eingeführt werden können. Durch die Aufgabe entsteht keine Zollschuld. Die vom Staat übernommenen Waren werden versteigert oder vernichtet.