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Zoll-Lexikon/Ausfuhrsubvention

Ausfuhrsubvention

AllgemeinVerordnung (EU) 2016/1037 (Antisubvention)

PL: Subwencja eksportowa | EN: Export Subsidy

Definition

Eine Ausfuhrsubvention ist eine finanzielle Unterstützung einer Regierung oder öffentlichen Stelle an Hersteller, die an den Export von Waren geknüpft ist. Ausfuhrsubventionen sind von der WTO verboten (mit Ausnahmen für am wenigsten entwickelte Länder). Wenn subventionierte Einfuhren der EU-Industrie Schaden zufügen, kann die Europäische Kommission Ausgleichszölle (countervailing duties) erheben. Die Untersuchung prüft das Vorliegen der Subvention, deren Spezifität, die Schädigung und den ursächlichen Zusammenhang.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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