PL: Odprawa warunkowa | EN: Conditional Release
Definition
Die bedingte Überlassung ist die Freigabe von Waren durch die Zollbehörde unter der Bedingung, dass bestimmte Anforderungen innerhalb einer festgesetzten Frist erfüllt werden. Sie kann angewandt werden, wenn Dokumente fehlen (z. B. Ursprungszeugnis, Konformitätsbescheinigung), Laborergebnisse noch nicht vorliegen oder der Einführer die Zollanmeldung ergänzen muss. Die Zollbehörde kann die Leistung einer zusätzlichen Sicherheit zur Abdeckung etwaiger Abgaben verlangen.