PL: Konfiskata towaru (przepadek) | EN: Confiscation / Forfeiture
Definition
Die Einziehung (Beschlagnahme) ist eine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Maßnahme, bei der Waren aufgrund von Verstößen gegen das Zoll-, Steuer- oder Strafrecht in Staatseigentum übergehen. Die Einziehung kann bei Schmuggel, Zollhinterziehung, Warenfälschung oder Sanktionsverstößen angeordnet werden. In Polen wird die Einziehung durch ein Gericht oder – bei Ordnungswidrigkeiten – durch die Zollbehörde verfügt. Eingezogene Waren werden versteigert, vernichtet oder an öffentliche Einrichtungen übergeben.