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Zoll-Lexikon/Beschlagnahme / Einziehung

Beschlagnahme / Einziehung

Zollverfahren

PL: Konfiskata towaru (przepadek) | EN: Confiscation / Forfeiture

Definition

Die Einziehung (Beschlagnahme) ist eine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Maßnahme, bei der Waren aufgrund von Verstößen gegen das Zoll-, Steuer- oder Strafrecht in Staatseigentum übergehen. Die Einziehung kann bei Schmuggel, Zollhinterziehung, Warenfälschung oder Sanktionsverstößen angeordnet werden. In Polen wird die Einziehung durch ein Gericht oder – bei Ordnungswidrigkeiten – durch die Zollbehörde verfügt. Eingezogene Waren werden versteigert, vernichtet oder an öffentliche Einrichtungen übergeben.

Verwandte Begriffe

Beschlagnahme / Einziehung — Zoll-Lexikon | Celna24.pl