De-minimis-Zollbefreiung (bis 150 EUR)
AllgemeinVerordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates
PL: De minimis celne (zwolnienie do 150 EUR) | EN: De Minimis Customs Relief (up to EUR 150)
Definition
Die De-minimis-Zollbefreiung befreit Sendungen von geringem Wert aus Drittländern vom Zoll. In der EU liegt die Schwelle bei 150 EUR. Sendungen unterhalb dieses Werts sind zollfrei, unterliegen aber der Einfuhrumsatzsteuer.
REFORM AB 1. JULI 2026 (Verordnung EU 2026/382 vom 11.02.2026):
Die De-minimis-Befreiung wird dauerhaft abgeschafft. Ein zweistufiges System tritt an ihre Stelle:
• Phase 1 (01.07.2026–30.06.2028): Pauschalzoll von 3 EUR je Tarifunterposition (CN-Code) in der Sendung. Gilt für IOSS-Sendungen und Postsendungen ≤ 150 EUR (~93% des E-Commerce). Ein Paket mit Waren aus mehreren Tarifpositionen kann ein Vielfaches dieses Betrags auslösen.
• Phase 2 (ab ~01.07.2028): Volle Wertzölle über den EU Customs Data Hub (Termin bedingt — Kommission prüft IT-Bereitschaft bis 01.12.2027).
Hinweis zur Kostenkumulation: Der Pauschalzoll von 3 EUR ist nur ein Element. Hinzu kommen MwSt. (berechnet auf Warenwert plus Zoll) und ggf. nationale Abfertigungsgebühren (2–5 EUR je nach Land).
REFORM AB 1. JULI 2026 (Verordnung EU 2026/382 vom 11.02.2026):
Die De-minimis-Befreiung wird dauerhaft abgeschafft. Ein zweistufiges System tritt an ihre Stelle:
• Phase 1 (01.07.2026–30.06.2028): Pauschalzoll von 3 EUR je Tarifunterposition (CN-Code) in der Sendung. Gilt für IOSS-Sendungen und Postsendungen ≤ 150 EUR (~93% des E-Commerce). Ein Paket mit Waren aus mehreren Tarifpositionen kann ein Vielfaches dieses Betrags auslösen.
• Phase 2 (ab ~01.07.2028): Volle Wertzölle über den EU Customs Data Hub (Termin bedingt — Kommission prüft IT-Bereitschaft bis 01.12.2027).
Hinweis zur Kostenkumulation: Der Pauschalzoll von 3 EUR ist nur ein Element. Hinzu kommen MwSt. (berechnet auf Warenwert plus Zoll) und ggf. nationale Abfertigungsgebühren (2–5 EUR je nach Land).