Errechneter Wert
ZollwertArt. 74 ust. 2 lit. d – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Metoda wartości kalkulowanej | EN: Computed Value Method
Definition
Die Methode des errechneten Werts (Art. 74 Abs. 2 Buchst. d UZK) bestimmt den Zollwert anhand der Herstellungskosten im Ausfuhrland, zuzüglich eines für den Verkauf von Waren derselben Gattung oder Art in die EU üblichen Betrags für Gewinn und allgemeine Kosten. Diese Methode wird selten angewandt, da sie den Zugang zu vertraulichen Daten des ausländischen Herstellers erfordert. Sie kann auf Antrag des Einführers vor der deduktiven Methode angewandt werden.