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Zoll-Lexikon/Kleiner Grenzverkehr

Kleiner Grenzverkehr

Allgemein

PL: Ruch graniczny mały (MRG) | EN: Local Border Traffic (LBT)

Definition

Der Kleine Grenzverkehr ist ein vereinfachtes Regime für den Übertritt der EU-Außengrenzen durch Bewohner des Grenzgebiets (in der Regel 30–50 km von der Grenze). Polen hatte Abkommen über den Kleinen Grenzverkehr mit der Ukraine und Russland (Oblast Kaliningrad), die die zollfreie Einfuhr von Waren zum persönlichen Gebrauch ermöglichten. Das Abkommen mit Russland wurde 2016 und das mit der Ukraine aufgrund des Konflikts ausgesetzt.

Verwandte Begriffe

Kleiner Grenzverkehr — Zoll-Lexikon | Celna24.pl