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Zoll-Lexikon/Parallelimport

Parallelimport

Allgemein

PL: Import równoległy | EN: Parallel Import

Definition

Der Parallelimport ist die Einfuhr von Originalmarkenwaren (keine Fälschungen) von einem Markt auf einen anderen ohne Genehmigung des Markeninhabers im Bestimmungsland. In der EU gilt der Grundsatz der regionalen Erschöpfung innerhalb des EWR – Waren, die in einem EWR-Land rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, können im gesamten EWR frei weiterverkauft werden. Einfuhren aus Drittländern können vom Markeninhaber an der Zollgrenze unterbunden werden.

Verwandte Begriffe

Parallelimport — Zoll-Lexikon | Celna24.pl