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Zoll-Lexikon/Zugelassener Empfänger

Zugelassener Empfänger

ZollverfahrenArt. 233(4)(b) – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Upoważniony odbiorca | EN: Authorised Consignee

Definition

Ein zugelassener Empfänger ist ein Wirtschaftsbeteiligter, der die Bewilligung hat, Waren im Versandverfahren direkt in seinen Räumlichkeiten zu empfangen, ohne sie bei der Bestimmungszollstelle gestellen zu müssen. Der zugelassene Empfänger muss die Zollstelle über das Eintreffen der Waren benachrichtigen und deren Unversehrtheit bis zur Entladegenehmigung sicherstellen. Die Bewilligung wird von der Zollbehörde erteilt und erfordert die Einhaltung buchhalterischer Anforderungen.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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