Handelspräferenzen
Der Rechner ist für die Einfuhr in die EU konfiguriert. Zollsätze sind EU-weit einheitlich; die EUSt. richtet sich nach dem Abfertigungsland (19% in Deutschland, 23% in Polen).
So funktioniert es
So funktioniert der Zollpräferenzen-Rechner
Ursprungsland wählen
Wählen Sie das Herkunftsland der Ware. Der Rechner prüft, ob ein Freihandelsabkommen oder Präferenzregelung mit der EU besteht.
Warennummer eingeben
Geben Sie den TARIC-Code ein. Anhand der Warennummer werden die anwendbaren Präferenzzollsätze ermittelt.
Präferenznachweise prüfen
Der Rechner zeigt, welche Ursprungsnachweise (EUR.1, Statement on Origin, Erklärung auf der Rechnung, REX) für den Präferenzzollsatz erforderlich sind.
Einsparung berechnen
Sie sehen den Vergleich zwischen Regel- und Präferenzzollsatz und die konkrete Einsparung in Euro.
Anwendung
Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?
- Zur Prüfung, ob für Ihre Ware ein Präferenzzollsatz verfügbar ist
- Zur Ermittlung der Zollersparnis durch EU-Freihandelsabkommen
- Zur Information über die erforderlichen Präferenznachweise
- Zum Vergleich der Zollkosten bei Bezug aus verschiedenen Ursprungsländern
- Zur Prüfung der Präferenzberechtigung im Rahmen des APS (Allgemeines Präferenzsystem)
Gute Praxis
Expertentipps
Ursprungsregeln genau prüfen
Ein Präferenzzollsatz setzt voraus, dass die Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllt. Achten Sie auf Regeln zu ausreichender Be- oder Verarbeitung, Listenregeln und Wertschöpfungsanteilen.
REX-System bei APS-Importen
Für Importe aus APS-begünstigten Entwicklungsländern müssen Exporteure im REX-System (Registered Exporter System) registriert sein. Prüfen Sie die REX-Nummer Ihres Lieferanten in der EU-Datenbank.
Kumulierung nutzen
Viele Abkommen erlauben die Kumulierung von Ursprungsmaterialien aus Partnerländern. So kann eine Ware, die in einem Land nicht ausreichend bearbeitet wurde, durch Material aus anderen Präferenzländern den Ursprung erlangen.
Beispiel
Berechnungsbeispiel
Import von Textilwaren aus der Türkei (EU-Zollunion) vs. Standardzollsatz:
| Warenwert (CIF) | 20.000,00 EUR |
| Regelzollsatz | 12,0% |
| Zoll ohne Präferenz | 2.400,00 EUR |
| Präferenzzollsatz (Türkei) | 0,0% |
| Zoll mit Präferenz | 0,00 EUR |
| Einsparung durch Präferenz | 2.400,00 EUR |
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlagen
EU-Freihandelsabkommen (FTAs)
Die EU unterhält über 40 Freihandelsabkommen weltweit (u.a. mit Kanada/CETA, Japan/EU-Japan EPA, Südkorea, Vereinigtes Königreich/TCA, Neuseeland - in Kraft seit 01.05.2024, Kenia EPA - in Kraft seit 01.07.2024, Chile Advanced Framework Agreement - vorläufige Anwendung seit 01.02.2025, EU-Mercosur iTA - vorläufige Anwendung ab 01.05.2026 für Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Jedes Abkommen enthält spezifische Ursprungsregeln und Zollpräferenzen.
Allgemeines Präferenzsystem (APS/GSP)
Verordnung (EU) Nr. 978/2012: Gewährt Entwicklungsländern einseitige Zollpräferenzen. Umfasst APS-Standard, APS+ (erhöhte Präferenz) und EBA (Everything But Arms für die ärmsten Länder).
PEM-Übereinkommen - Beschluss des Rates 2013/94/EU
Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Ratsbeschluss: "Council Decision of 26 March 2012 on the conclusion of the Regional Convention on pan-Euro-Mediterranean preferential rules of origin" (CELEX 32013D0094, ABl. L 54, 26.02.2013, S. 3-158). Pan-Euro-Med-Ursprungskumulierung: Ermöglicht die diagonale Kumulierung von Ursprungsmaterialien zwischen EU, EFTA, Türkei und den Mittelmeer-Partnerländern. Revidierte PEM-Regeln gelten vollumfänglich seit 01.01.2026 (Beschluss des Gemischten Ausschusses 2024); EUR-MED-Protokolle aufgehoben. https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2013/94/oj
UZK-Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446
Enthält detaillierte Bestimmungen zu Ursprungsnachweisen (EUR.1, Statement on Origin, Ursprungserklärung), zum REX-System und zur Überprüfung des Präferenzursprungs.
Häufige Fragen
Was Importeure am häufigsten fragen
Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Dies ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die endgültige Abgabenhöhe bestimmt die Zollbehörde auf Basis der Zollanmeldung. Sätze und Auslegungen ändern sich - bei konkreten Fällen lieber einen Zollagenten oder Steuerberater fragen.
Stand: Mai 2026