Einkäufe außerhalb der EU
Schätzung der Zoll- und Steuerzuschläge für Pakete aus ausländischen Geschäften (außerhalb der EU)
So funktioniert der Rechner für Online-Einkäufe
Bestellwert eingeben
Geben Sie den Preis Ihrer Bestellung einschließlich Versandkosten ein. Wählen Sie die Originalwährung aus.
Warenkategorie wählen
Wählen Sie die passende Produktkategorie. Verschiedene Warengruppen unterliegen unterschiedlichen Zollsätzen.
IOSS-Status prüfen
Geben Sie an, ob der Verkäufer am IOSS-Verfahren (Import One Stop Shop) teilnimmt. Bei IOSS wurde die MwSt. bereits beim Kauf berechnet. Ab 01.07.2026 unterliegen IOSS-Sendungen ≤ 150 EUR zusätzlich einem Pauschalzoll von 3 EUR/Zolltarifposition.
Abgaben ermitteln
Der Rechner zeigt Ihnen die fälligen Zoll- und Steuerabgaben. Bis 30.06.2026: Pakete unter 150 EUR Sachwert sind zollfrei. Ab 01.07.2026: Pauschalzoll von 3 EUR je Zolltarifposition für IOSS-Sendungen ≤ 150 EUR (Verordnung EU 2026/382).
Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?
- ✓Vor Bestellungen bei AliExpress, Temu, Shein oder anderen Nicht-EU-Shops
- ✓Zur Prüfung, ob für Ihr Paket Zoll anfällt (Grenze: 150 EUR)
- ✓Zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer auf Online-Einkäufe
- ✓Wenn Sie wissen möchten, ob der Verkäufer die MwSt. bereits über IOSS abgeführt hat
- ✓Zur Kalkulation der tatsächlichen Gesamtkosten Ihrer Auslandsbestellung
Expertentipps
IOSS spart Nachzahlung
Große Plattformen wie AliExpress und Temu nutzen das IOSS-Verfahren. Die MwSt. wird bereits beim Checkout erhoben. Ab 01.07.2026: IOSS-Sendungen ≤ 150 EUR unterliegen zusätzlich einem Pauschalzoll von 3 EUR/Zolltarifposition (Verordnung EU 2026/382). Die MwSt. wird weiterhin über IOSS abgewickelt.
Vorsicht bei Wertangaben
Der Zoll kann den deklarierten Warenwert überprüfen. Zu niedrige Wertangaben durch Verkäufer können zu Nachforderungen, Bußgeldern und Beschlagnahme führen.
150-EUR-Grenze — Änderung ab 01.07.2026
Bis 30.06.2026: Die zollfreie Schwelle von 150 EUR bezieht sich auf den Sachwert (ohne Versandkosten). ACHTUNG: Ab 01.07.2026 wird die 150-EUR-Zollbefreiung abgeschafft (Verordnung EU 2026/382). Pauschalzoll von 3 EUR je Zolltarifposition für IOSS-Sendungen ≤ 150 EUR. Ab ~01.07.2028: Volle Wertzölle über den EU Customs Data Hub.
Mehrere Pakete einer Bestellung
Wenn eine Bestellung in mehreren Paketen geliefert wird, kann der Zoll die Warenwerte zusammenrechnen. Künstliche Aufsplittung zur Umgehung der Freigrenze ist verboten. Ab 01.07.2026 verliert das Aufteilen an Bedeutung, da die 150-EUR-Befreiung entfällt — Pauschalzoll fällt unabhängig vom Wert an.
Berechnungsbeispiel
Bestellung eines Smartphones (200 EUR) bei einem chinesischen Online-Shop ohne IOSS:
| Warenwert | 200,00 EUR |
| Versandkosten | 15,00 EUR |
| Zollwert (CIF) | 215,00 EUR |
| Zollsatz (Smartphones) | 0,0% |
| Zollbetrag | 0,00 EUR |
| Einfuhrumsatzsteuer (19%) | 40,85 EUR |
| Gesamtkosten | 255,85 EUR |
Rechtsgrundlagen
Zollbefreiungsverordnung (geändert durch Verordnung EU 2026/382)
Verordnung (EG) Nr. 1186/2009, Art. 23-27: Zollbefreiung für Warensendungen bis 150 EUR gilt bis 30.06.2026. Ab 01.07.2026 (Verordnung EU 2026/382): Pauschalzoll von 3 EUR je Zolltarifposition für IOSS-Sendungen ≤ 150 EUR. Ab ~01.07.2028: Volle Wertzölle über den EU Customs Data Hub. Ausgenommen: Alkohol, Tabak und Parfüm.
IOSS-Regelung (Import One Stop Shop)
Seit dem 1. Juli 2021 können Verkäufer aus Drittländern die MwSt. für Sendungen bis 150 EUR über das IOSS-System abführen. Ab 01.07.2026 unterliegen IOSS-Sendungen ≤ 150 EUR zusätzlich einem Pauschalzoll von 3 EUR je Zolltarifposition (Verordnung EU 2026/382). Die MwSt. wird weiterhin über IOSS abgewickelt.
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung der E-Commerce-Richtlinie (EU) 2017/2455: Regelungen zur MwSt. auf Fernverkäufe aus Drittländern.