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04
Zolltarifkapitel 04
MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
Was umfasst Kapitel 04 des Zolltarifs?
Kapitel 04 des Zolltarifs der EU umfasst Milcherzeugnisse, Vogeleier, natürlichen Honig sowie andere genießbare Waren tierischen Ursprungs, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind. Im Bereich der Milcherzeugnisse werden eingereiht: Milch und Rahm (frisch, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker), Joghurt und andere fermentierte Milcherzeugnisse, Molke, Butter, Käse und Quark aller Art sowie Kasein. Vogeleier umfassen Eier in der Schale (frisch, haltbar gemacht oder gekocht) sowie Eier ohne Schale und Eigelb, frisch, getrocknet oder gefroren. Natürlicher Honig wird unabhängig von der Art (Blüten-, Honigtau-, Waldhonig) und Form (flüssig, kristallisiert, in Waben) eingereiht. Das Kapitel umfasst auch genießbare Waren tierischen Ursprungs wie Gelée royale, Propolis und von Bienen gesammelten Blütenstaub. Die Einfuhr dieser Erzeugnisse in die EU unterliegt Hygiene- und Veterinäranforderungen, einschließlich obligatorischer Grenzkontrollen. Besonders strenge Vorschriften gelten für Milch und Milcherzeugnisse — Ausfuhrländer müssen über einen genehmigten Rückstandsüberwachungsplan verfügen. Bei Honig gelten Vorschriften zu GVO-Pollen sowie die Richtlinien zur Honigqualität. Käse profitiert häufig vom Schutz der Ursprungsbezeichnungen im Rahmen des EU-Systems der geografischen Angaben.
Zollsätze in Kapitel 04
Die Zollsätze für Milcherzeugnisse gehören zu den höchsten im Zolltarif der EU, was den Schutz des europäischen Milchwirtschaftssektors widerspiegelt. Butter unterliegt einem Zoll von 189,6 EUR je 100 kg, Käse von 7,7% bis 221,2 EUR je 100 kg je nach Art, und Milchpulver von 118,8 bis 167,2 EUR je 100 kg. Eier in der Schale unterliegen einem Satz von 30,4 bis 152,8 EUR je 1.000 Stück. Natürlicher Honig unterliegt einem Zollsatz von 17,3%. Die EU verwaltet zahlreiche Zollkontingente für Milcherzeugnisse, darunter WTO-Kontingente sowie Kontingente im Rahmen von Abkommen mit Neuseeland, Australien, der Schweiz und anderen Ländern. Die Präferenzzollsätze innerhalb der Kontingente sind deutlich niedriger.
Wareneinreihung in Kapitel 04 — worauf ist zu achten
Die Einreihung von Milcherzeugnissen erfordert besondere Aufmerksamkeit aufgrund der Komplexität der Nomenklatur. Entscheidende Parameter sind: der Milchfettgehalt, der Trockenmassegeralt, der Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln sowie die Form des Erzeugnisses (flüssig, als Pulver, eingedickt). Käse wird nach Art und Herstellungsverfahren eingereiht — gerieben, geschmolzen, mit Schimmelbildung, gereift. Ein häufiger Fehler ist die Einreihung von Milchgetränken mit Zusatz von Kakao oder Früchten in Kapitel 04 anstelle von Kapitel 22 oder 19. Erzeugnisse, die pflanzliche Fette anstelle von Milchfett enthalten, sind möglicherweise nicht in dieses Kapitel einzureihen. Eieralbumin wird unter der Position 3502 eingereiht, nicht in Kapitel 04.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 04 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 04 umfasst Milch und Rahm, Butter, Käse und Quark, Joghurt, Molke, Vogeleier (in der Schale und ohne Schale), natürlichen Honig sowie andere genießbare Waren tierischen Ursprungs wie Gelée royale und Propolis. Die Erzeugnisse können frisch, eingedickt, getrocknet, gefroren oder haltbar gemacht sein. Nicht erfasst sind hingegen Kasein (Position 3501) und Speiseeis (Position 2105).
Welche Zollsätze gelten für Milcherzeugnisse (Kapitel 04)?
Die Zollsätze für Milcherzeugnisse sind sehr hoch — Butter über 189 EUR/100 kg, Käse von 139 bis über 221 EUR/100 kg, Milchpulver von 34,7 bis über 183 EUR/100 kg. Honig hat einen Satz von 17,3%. Deutlich niedrigere Sätze stehen im Rahmen von Zollkontingenten zur Verfügung, deren Beantragung sich bei regelmäßiger Einfuhr lohnt.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 04?
Bei Milcherzeugnissen sind der Fettgehalt, der Trockenmassegeralt sowie etwaige Zusätze (Zucker, Kakao) zu bestimmen. Bei Käse sind die Art und das Herstellungsverfahren maßgeblich. Bei Eiern — ob in der Schale oder nicht, sowie der Zustand (frisch, getrocknet, gefroren). Es empfiehlt sich, die Anmerkungen zum Kapitel zu analysieren, die detaillierte Definitionen und Einreihungsschwellen enthalten.
Nützliche Tools & Ressourcen
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