Was umfasst Position 0902 des Zolltarifs?
Position 0902 umfasst Tee, auch aromatisiert. Gewuerze und Produkte dieser Position werden hauptsaechlich aus tropischen und subtropischen Ländern in die EU importiert und bilden einen wesentlichen Teil des Agrarhandels. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 3,2%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Produkte müssen die EU-Lebensmittelsicherheitsnormen erfüllen, einschliesslich Grenzwerte für Mykotoxine, Pestizide und Kontaminanten. Phytosanitaere Kontrollen an der EU-Grenze sind obligatorisch. Position 0902 gehört zu Kapitel 9 (pflanzliche Erzeugnise und Lebensmittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 0902 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 0902 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 0902
Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 3,2%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Phytosanitaere Kontrollen an der EU-Grenze sind obligatorisch. Ein Pflanzengesundheitszeugnis und die Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsnormen sind erforderlich. Gewuerze unterliegen Kontrollen auf Aflatoxine, Ochratoxin und Pestizide. Pruefen Sie, ob das Ausfuhrland von Zollpraeferenzen profitiert (APS, EBA, Handelsabkommen). Die Kennzeichnung muss Herkunftsland, Mindesthaltbarkeitsdatum und Allergeninformationen enthalten. Bei der Einfuhr von Waren der Position 0902 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 0902 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 0902 unterliegen Pflanzengesundheits- oder Lebensmittelsicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Pflanzengesundheitszeugnisse, Gesundheitszeugnisse, Pestizid-Rückstandsanalysen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 0902 — worauf ist zu achten
Position 0902 umfasst Tee, auch aromatisiert — grünen und schwarzen (fermentierten) Tee. Unterpositionen unterteilen in grünen Tee (nicht fermentiert) und schwarzen Tee (fermentiert), in Aufmachungen bis 3 kg und darüber. Entscheidend: Tee darf aromatisiert sein (z.B. Earl Grey). Häufiger Fehler: Instanttee (Extrakt) — Position 2101. Kräutertee (z.B. Kamille) — 1211 oder 2106. Mate — Position 0903. Trinkfertiger Milchtee — 2202.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Tee in die EU unter Position 0902?
Die Zollsätze für Tee der Position 0902 liegen zwischen 0% und 3,2%. Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen bis 3 kg unterliegt einem Zollsatz von 3,2%, in größeren Verpackungen ist er zollfrei. Schwarzer Tee (fermentiert) und teilfermentierter Tee sind unabhängig von der Verpackungsgröße zollfrei mit einem Satz von 0%. Aromatisierter Tee wird unter derselben Position eingereiht, wobei der Satz davon abhängt, ob die Basis grüner oder schwarzer Tee ist. Viele Tee-Ausfuhrländer profitieren von APS-Präferenzzollsätzen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Bescheinigungen sind für die Einfuhr von Tee in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Tee ist ein Pflanzengesundheitszeugnis der zuständigen Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlandes erforderlich. Tee muss die strengen EU-Rückstandshöchstgehalte (MRL) für Pestizide gemäß Verordnung (EG) 396/2005 einhalten. Eine Zollanmeldung und eine gültige EORI-Nummer sind Pflicht. Produkte werden an der Grenze auf Mykotoxine und Kontaminanten geprüft. Für Bio-Tee ist eine Kontrollbescheinigung gemäß der EU-Öko-Verordnung vorzulegen. Die Kennzeichnung muss der EU-Lebensmittelinformationsverordnung entsprechen, einschließlich Herkunft, Zutaten und Nährwertangaben. Dies betrifft Waren der Position 0902 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Teeimport zu beachten – Grenzkontrollen, Verpackung, Prüfungen?
Teesendungen unterliegen obligatorischen Pflanzengesundheitskontrollen an zugelassenen Grenzkontrollstellen (BCP). Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Pestizidrückständen – Tee aus bestimmten Herkunftsländern wie China, Indien und Sri Lanka unterliegt erhöhten Kontrollhäufigkeiten. Tee muss unter feuchtigkeitskontrollierten Bedingungen transportiert werden, um Qualitätsverluste zu vermeiden. Einzelhandelsverpackungen müssen Ursprungsland, Zusammensetzung und Mindesthaltbarkeitsdatum angeben. Es bestehen keine Zollkontingente für Tee, aber Ausfuhren aus APS-berechtigten Ländern können von ermäßigten oder Null-Zollsätzen profitieren. Dies betrifft Waren der Position 0902 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Tee, auch aromatisiert“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.VerbrauchsteuerrechnerPrüfen Sie, ob Ihre Waren der Verbrauchsteuer unterliegen, und berechnen Sie den Steuerbetrag.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Tee, auch aromatisiert“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe