Unsicher bei der Klassifizierung?
09
Zolltarifkapitel 09
Zimt und Zimtblüten
Was umfasst Position 0906 des Zolltarifs?
Position 0906 umfasst Zimt und Zimtblueten. Gewuerze und Produkte dieser Position werden hauptsaechlich aus tropischen und subtropischen Ländern in die EU importiert und bilden einen wesentlichen Teil des Agrarhandels. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Produkte müssen die EU-Lebensmittelsicherheitsnormen erfüllen, einschliesslich Grenzwerte für Mykotoxine, Pestizide und Kontaminanten. Phytosanitaere Kontrollen an der EU-Grenze sind obligatorisch. Position 0906 gehört zu Kapitel 9 (pflanzliche Erzeugnise und Lebensmittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 0906 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 0906 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 0906
Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Phytosanitaere Kontrollen an der EU-Grenze sind obligatorisch. Ein Pflanzengesundheitszeugnis und die Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsnormen sind erforderlich. Gewuerze unterliegen Kontrollen auf Aflatoxine, Ochratoxin und Pestizide. Pruefen Sie, ob das Ausfuhrland von Zollpraeferenzen profitiert (APS, EBA, Handelsabkommen). Die Kennzeichnung muss Herkunftsland, Mindesthaltbarkeitsdatum und Allergeninformationen enthalten. Bei der Einfuhr von Waren der Position 0906 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 0906 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 0906 unterliegen Pflanzengesundheits- oder Lebensmittelsicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Pflanzengesundheitszeugnisse, Gesundheitszeugnisse, Pestizid-Rückstandsanalysen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 0906 — worauf ist zu achten
Position 0906 umfasst Zimt und Zimtblüten. Unterpositionen unterteilen in weder zerkleinert noch gemahlen und zerkleinert/gemahlen. Entscheidend: umfasst Rinde von Bäumen der Gattung Cinnamomum. Häufiger Fehler: Zimtöl — Position 3301 (ätherische Öle). Zimt als Teil einer Gewürzmischung — wenn gemischt, dann 0910. Kassia (falscher Zimt, Cinnamomum cassia) wird hier ebenfalls eingereiht neben echtem Zimt (C. verum).
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Zimt und Zimtblueten der Position 0906?
Die Zollsätze für Zimt und Zimtblueten der Position 0906 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 0906 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Polen beträgt 23%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Zimt und Zimtblueten in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Zimt und Zimtblueten der Position 0906 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 0906 umfasst Zimt und Zimtblueten und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Zimt und Zimtblueten in Position 0906 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 0906 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 0906 umfasst Zimt und Zimtblueten — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Zimt und Zimtblüten“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.VerbrauchsteuerrechnerPrüfen Sie, ob Ihre Waren der Verbrauchsteuer unterliegen, und berechnen Sie den Steuerbetrag.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Zimt und Zimtblüten“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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