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40

Zolltarifkapitel 40

KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS

Was umfasst Kapitel 40 des Zolltarifs?

Kapitel 40 des EU-Zolltarifs umfasst Naturkautschuk und synthetischen Kautschuk, Faktis sowie Waren aus Kautschuk. Hier werden eingereiht: Naturkautschuk (Latex, Krepp, Platten, Granulat), synthetischer Kautschuk und Faktis (Styrol-Butadien-Kautschuk SBR, Polybutadien, Chloroprenkautschuk, Butylkautschuk EPDM, Silikonkautschuk und andere), Kautschukmischungen, regenerierter Kautschuk, Abfälle und Schnitzel aus Kautschuk, Platten, Blätter und Streifen aus nicht verstärktem vulkanisiertem Kautschuk, Rohre und Schläuche aus Kautschuk, Förderbänder und Treibriemen, neue und gebrauchte (runderneuerte) Luftreifen, Schläuche, Hygieneartikel aus Kautschuk, Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Kautschuk, Dichtungen und Unterlegscheiben, Bodenbeläge aus Kautschuk sowie andere Waren aus vulkanisiertem Kautschuk. Reifen stellen bei weitem die wichtigste Warengruppe dieses Kapitels dar, sowohl nach Wert als auch nach Handelsvolumen. Die Einfuhr von Reifen in die EU unterliegt den Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung. Kautschukwaren für die Lebensmittel- und Medizinindustrie müssen zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen. Naturkautschuk ist ein strategischer Rohstoff, der hauptsächlich aus Südostasien importiert wird.

Zollsätze in Kapitel 40

Die Zollsätze in Kapitel 40 liegen zwischen 0% und 6,5%. Naturkautschuk in Primärformen hat einen Zollsatz von Null. Synthetischer Kautschuk unterliegt Sätzen von 0% bis 6,5%. Neue Luftreifen haben einen Zollsatz von 2,5% bis 4,5%, wobei PKW-Reifen einem Satz von 4,5% unterliegen. Rohre und Schläuche aus Kautschuk haben einen Satz von 3%. Förderbänder unterliegen einem Satz von 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Einfuhren von Reifen aus China können zusätzlichen Antidumpingzöllen unterliegen.

Wareneinreihung in Kapitel 40 — worauf ist zu achten

Bei der Einreihung von Kautschuk ist es wichtig, zwischen Naturkautschuk und synthetischem Kautschuk sowie zwischen nicht vulkanisiertem und vulkanisiertem Kautschuk zu unterscheiden. Reifen werden nach ihrem Verwendungszweck (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Flugzeuge, Landwirtschaftsfahrzeuge) und Zustand (neu, runderneuert, gebraucht) eingereiht. Waren aus Hartkautschuk (Ebonit) werden unter gesonderten Positionen eingereiht. Erzeugnisse, die Kautschuk mit anderen Materialien verbinden, werden nach dem Material eingereiht, das den wesentlichen Charakter verleiht. Silikonkautschuk wird in diesem Kapitel eingereiht, nicht in Kapitel 39.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 40 des Zolltarifs eingereiht?
In Kapitel 40 werden Naturkautschuk und synthetischer Kautschuk, Kautschukmischungen, Reifen, Schläuche, Förderbänder, Treibriemen, Dichtungen und andere Waren aus Kautschuk eingereiht. Reifen stellen die wichtigste Warengruppe dieses Kapitels dar.
Welche Zollsätze gelten für Kautschuk und Kautschukwaren (Kapitel 40)?
Naturkautschuk ist zollfrei. Neue Reifen unterliegen Zollsätzen von 4% bis 4,5%. Runderneuerte Reifen haben Sätze von 2,5% bis 4,5%. Synthetischer Kautschuk hat Sätze von 0% bis 2,9%, und Waren aus vulkanisiertem Kautschuk von 2,5% bis 3,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 40?
Die Art des Kautschuks (natürlich, synthetisch, vulkanisiert), die Produktform und der Verwendungszweck müssen bestimmt werden. Für Reifen sind die Abmessungen, Tragfähigkeit und das vorgesehene Fahrzeug entscheidend. Die technische Spezifikation des Herstellers ist das grundlegende Einreihungsdokument.