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69

Zolltarifkapitel 69

Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten

Was umfasst Position 6907 des Zolltarifs?

Position 6907 umfasst keramische Fliesen, Platten und Mosaiksteine. Keramische Erzeugnise des Kapitels 69 umfassen Produkte aus keramischem Material (Ton, Porzellan, Steinzeug), die bei hohen Temperaturen gebrannt werden. Diese Produkte werden im Bauwesen, in der Bad- und Kuechenausstattung, in der Industrie und Dekoration verwendet. Die Einfuhr keramischer Erzeugnise in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 7% je nach Produktart. Waren, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der Richtlinie 84/500/EWG über die Migration von Blei und Cadmium erfüllen. Position 6907 gehört zu Kapitel 69 (Stein-, Keramik-, Glas- und Zementerzeugnisse) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6907 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6907

Die Einfuhr keramischer Erzeugnise in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 7% je nach Produktart. Bauprodukte erfordern die CE-Kennzeichnung. Die Zollsätze für keramische Erzeugnise der Position 6907 liegen zwischen 0% und 7%. Lebensmittelkontaktartikel müssen auf Blei- und Cadmiummigration getestet werden. Bauprodukte (Fliesen, Steine) erfordern eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung. Produkte aus China können Antidumpingmassnahmen unterliegen - pruefen Sie aktuelle Verordnungen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6907 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6907 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6907 unterliegen Baunormen- und Sicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Zertifikate für Bauprodukte (BauPVO), Leistungserklärungen, Migrationstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 6907 — worauf ist zu achten

Position 6907 umfasst keramische Fliesen, Platten und Mosaiksteine. Abgrenzung zu 6906 (Rohre, Rinnen und Rohrformteile aus Kera) und 6909 (keramische Waren für Labor-, chemische u) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für keramische Fliesen der Position 6907?
Die Zollsätze für keramische Fliesen der Position 6907 liegen zwischen 0% und 5% des Zollwerts. Glasierte und unglasierte Fliesen unterliegen unterschiedlichen Sätzen je nach Wasseraufnahmeköffizient und Abmessungen. Feinsteinzeugfliesen mit einer Wasseraufnahme unter 0,5% gelten als vollständig gesintert. Keramische Mosaiksteine mit einer größten Seitenlänge bis 7 cm unterliegen einem Zollsatz von etwa 5%. Präferenzzollsätze von 0% stehen für Einfuhren aus Partnerländern von EU-Handelsabkommen zur Verfügung. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Zertifikate und Dokumente sind für die Einfuhr keramischer Fliesen der Position 6907 erforderlich?
Die Einfuhr keramischer Fliesen der Position 6907 erfordert die CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO 305/2011). Eine Leistungserklärung (DoP) auf Grundlage der EN 14411 ist Pflicht. Prüfungen müssen Wasseraufnahme, Biegefestigkeit, Abriebfestigkeit und Frostbeständigkeit umfassen. Die Zolldokumentation umfasst eine Handelsrechnung, ein Beförderungsdokument und eine Zollwertanmeldung. Ein Ursprungszeugnis ist für präferenzielle Zollsätze erforderlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind bei der Einfuhr keramischer Fliesen der Position 6907 zu beachten?
Bei der Einfuhr keramischer Fliesen ist die korrekte Einreihung nach Wasseraufnahme und Abmessungen entscheidend, da sie den Zollsatz direkt beeinflusst. Fliesen sind schwere Güter — die Seefracht stellt einen erheblichen Anteil am Endpreis dar. Eine angemessene Verpackung muss mechanische Schäden während des Transports verhindern. Einfuhren von Fliesen aus China und Indien werden besonders auf Unterbewertung überwacht. Importeure sollten die geltenden Baunormen und Kennzeichnungsanforderungen prüfen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.