69073000
KERAMISCHE WAREN›Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten
Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten, Würfel und Ähnliches für Mosaike, andere als solche der Unterposition 6907 40
Source: ISZTAR4
6907300000EU-Regelzollsatz
5%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
241 Regeln
ERGA OMNESCNINTR
Erforderliche Dokumente
21 Dok.
C669C670C672Y923Y935E012+15
Standardsatze
Zusatzzolle / Sanktionen
| Gilt für | Art | Satz | Bedingungen | Verordnung |
|---|---|---|---|---|
| ERGA OMNES (excl. CN, TR, IN) | Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | - | - | R1036/16 |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R2147/25 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 69.7% | - | R0493/24 |
| CN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0493/24 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| IN | Endgültiger Antidumpingzoll | 8.7% | - | R0265/23 |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R1223/24 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 2 Bedingung(en) | R0265/23 | |
| TR | Endgültiger Antidumpingzoll | 20.9% | - | R0265/23 |
| TR | Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Hinweise anzeigen | - | D0142/96 |
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DOEd-D /L-SEH 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 1.5%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für die Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau der in die KN-Codes 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 91 10, 8903 92 10, 8904 00 10, 8904 00 91, 8905 10 10, 8905 90 10, 8906 10 00, 8906 90 10 eingereihten Wasserfahrzeuge eingebaut zu werden, sowie für die Waren, die zur Ausrüstung dieser Wasserfahrzeuge bestimmt sind.2. Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für:a) Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau1) in ortsfesten Bohr- oder Förderplattformen der Unterposition ex 8430 49, die innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten aufgestellt sind,2) in schwimmenden oder tauchenden Bohr- und Förderplattformen der Unterposition 8905 20 eingebaut zu werden, sowie für Waren, die zur Ausrüstung dieser Plattformen bestimmt sind;b) Rohre, Kabel und ihre Verbindungsstücke, die dazu bestimmt sind, diese Bohr- oder Förderplattformen mit dem Festland zu verbinden.
EU003Gemäß Titel II Besondere Bestimmungen A Nummer 3 der Einführenden Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Gewährung der Aussetzung der Zölle für Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen für die zollamtliche Überwachung der Verwendung dieser Waren.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD610Die Anwendung der für dieses Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1. Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat. 2. Folgende Erklärung: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Mengenangabe) Keramikfliesen von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
TM904Im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Marokko gewährte Präferenzen, in Kraft getreten am 19. Juli 2019.Ab dem 3. Oktober 2025 werden für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die von den Zollbehörden des Königreichs Marokko kontrolliert werden, Handelspräferenzen nach dem neuen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der EU und Marokko gewährt. Die Europäische Union und das Königreich Marokko haben vereinbart, dass die Identifizierung dieser Erzeugnisse unter Bezugnahme auf die Ursprungsregion im Ursprungsnachweis und nach Maßgabe des Protokolls Nr. 4 erfolgen kann. Im Hinblick auf die Anwendung dieser Maßnahmen sind die Ursprungscodes U179 und U180 anzugeben. Der Ländercode, der in die Ursprungserklärung einzutragen ist, wenn diese Ursprungsnachweise verwendet werden, lautet „2000“.
CD303Die Zollbefreiung oder -ermäßigung wird auf speziellen Antrag des Anmelders in Datenelement 12 04 000 000 des UZK [Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission (Anhang B)] (ehemaliges Feld 44 des Einheitspapiers „Besondere Vermerke/Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“) gewährt.
CD727Die Inanspruchnahme dieser Präferenz ist an die Vorlage einer im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) ausgestellten Ursprungserklärung über den Ursprung der Waren in der Europäischen Union gebunden.
CD906Die Liste der nicht infrage kommenden Orte und ihrer Postleitzahlen ist unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD500Der Anspruch auf Anwendung dieser Präferenz ist an die Vorlage eines im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellten Nachweises über den Ursprung der Waren in der Gemeinschaft gebunden.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
CD887Die Anwendung des für dieses Unternehmen festgelegten individuellen Zolls ist davon abhängig, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form enthält: 1) Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat;2) Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“3) Datum und UnterschriftWird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
TM303Die Antidumping-/Ausgleichsmaßnahmen gelten weiterhin für Waren mit Ursprung in den betroffenen Ländern, auch wenn sie aus der Türkei eingeführt werden.
Einfuhrkontrolle - AbfällenERGA OMNESR1013/06
Einfuhrkontrolle - Abfällen
ERGA OMNESR1013/06
Dokumente / Referenzen
C669C670C672Y923
Bedingungen
- E001Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C672- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E002Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C669- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E003Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: Y923- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E004Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: 20 kg- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E005Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
- I001Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C672- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I002Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C670- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I003Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: Y923- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I004Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: 20 kg- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I005Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Hinweise
- CD572Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.
- CD577Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.
- CD574Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
- CD573Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.
Beschränkung bei der Ausfuhr(2 )ALLTCR1210/03
Beschränkung bei der Ausfuhr(2 )
ALLTCR1210/03
- 4057Keramische Waren, die 50 bis 100 Jahre alt sind, nicht unter die Zusatzcodes 4008, 4010, 4011, 4013, 4023, 4040 - 4048 fallend—
- 4099Andere als in Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 (ABl. L 169) genannt: keine Beschränkungen—
Hinweise
- TM571Es ist untersagt, irakische Kulturgüter und andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung a) aus dem Gebiet der Gemeinschaft auszuführen oder zu verbringen und b) mit ihnen zu handeln, i) wenn sie illegal von irakischen Orten entfernt wurden, insbesondere, wenn diese Gegenstände entweder Teil öffentlicher Sammlungen sind, die in den Bestandsverzeichnissen von irakischen Museen, Archiven oder besonderen Sammlungen von Bibliotheken oder aber in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Iraks aufgeführt sind oder ii) ein begründeter Verdacht besteht, dass die Kulturgüter ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers aus Irak oder aber unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass a) die Kulturgüter vor dem 6. August 1990 aus Irak ausgeführt wurden, oder b) die Kulturgüter den irakischen Einrichtungen gemäß dem in Absatz 7 der UNSC-Resolution 1483 (2003) beschriebenen Ziel der sicheren Rückgabe zurückgegeben werden.
AusfuhrgenehmigungALLTCR1332/13
Ausfuhrgenehmigung
ALLTCR1332/13
Dokumente / Referenzen
Y935
Bedingungen
- B001Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: Y935- Die Ausfuhr ist erlaubt
- B002Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: die bedingung ist nicht erfüllt- Die Ausfuhr ist verboten
Hinweise
- CD589Es ist verboten, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum Syriens gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher oder von religiöser Bedeutung, einschließlich derjenigen, die in Anhang XI aufgeführt sind, einzuführen, auszuführen, weiterzugeben oder dazugehörige Vermittlungsdienste bereitzustellen, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass die Güter ohne Einwilligung ihrer rechtmäßigen Eigentümer oder unter Verstoß gegen syrisches Recht oder Völkerrecht aus Syrien entfernt wurden, insbesondere wenn die Güter zu öffentlichen Sammlungen gehören, die in den Bestandsverzeichnissen der erhaltenswürdigen Bestände syrischer Museen, Archive oder Bibliotheken oder in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Syriens aufgeführt sind.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternALLTCR0116/09
Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern
ALLTCR0116/09
Dokumente / Referenzen
E012Y903
Bedingungen
- Y001Andere Bedingungen: E012- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y002Andere Bedingungen: Y903- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y003Andere Bedingungen: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Hinweise
- CD483Sind die angemeldeten Waren in den “CG”-Fußnoten zu der Maßnahme beschrieben, muss eine Ausfuhrlizenz vorgelegt werden
- CG024Mit einem Alter zwischen 50 und 100 Jahren und einem Wert von mindestens 50.000 Euro
Ausfuhrkontrolle – AbfällenALLTCR1013/06
Ausfuhrkontrolle – Abfällen
ALLTCR1013/06
Dokumente / Referenzen
C669C670C672Y923
Bedingungen
- E001Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C672- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E002Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C669- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E003Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: Y923- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E004Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: 20 kg- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- E005Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
- I001Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C672- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I002Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: C670- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I003Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: Y923- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I004Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: 20 kg- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- I005Die angemeldete Menge oder der angemeldete Preis je Einheit ist gleich oder geringer als das entsprechende Maximum, oder Vorlage des erforderlichen Dokuments: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Hinweise
- CD572Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.
- CD573Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.
- CD577Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.
- CD576Ausfuhren von in Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 genannten Abfällen aus der Gemeinschaft sind verboten, wenn sie zur Verwertung in Staaten bestimmt sind, für die der OECD-Beschluss nicht gilt (C(2001)107 endg. des OECD-Rates zur Änderung des Beschlusses C(92)39 endg. über die Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung).
- CD574Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrBYR0288/24
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
BYR0288/24
Hinweise
- TM816Um die Einhaltung von Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 zu überprüfen, führen die zuständigen Behörden Pflanzengesundheitskontrollen von Holzverpackungsmaterial durch, das die spezifizierten Waren, die in die Union verbracht werden, unterstützt, schützt oder befördert, und zwar in einer Quote von mindestens 15% der Sendungen der spezifizierten Waren. Die Verordnung (EU) 2024/288 gilt nicht für Verpackungsmaterial aus Holz, das den Ausnahmen nach dem Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 – Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM 15) unterliegt. (Artikel 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288) der Kommission
EinfuhrkontrolleBYR0765/06
Einfuhrkontrolle
BYR0765/06
Dokumente / Referenzen
L152Y727Y728Y870
Bedingungen
- Y001Andere Bedingungen: Y727- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y010Andere Bedingungen: Y728- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y050Andere Bedingungen: L152- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y080Andere Bedingungen: Y870- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y090Andere Bedingungen: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Hinweise
- CD925Es ist verboten, die in Anhang XXVII aufgeführten Güter, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit seine Beteiligung an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden.Artikel 1ra Absatz 1 – Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Verordnung (EU) 2024/1865 DES RATES)
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrCNR0288/24
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
CNR0288/24
Hinweise
- TM816Um die Einhaltung von Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 zu überprüfen, führen die zuständigen Behörden Pflanzengesundheitskontrollen von Holzverpackungsmaterial durch, das die spezifizierten Waren, die in die Union verbracht werden, unterstützt, schützt oder befördert, und zwar in einer Quote von mindestens 15% der Sendungen der spezifizierten Waren. Die Verordnung (EU) 2024/288 gilt nicht für Verpackungsmaterial aus Holz, das den Ausnahmen nach dem Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 – Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM 15) unterliegt. (Artikel 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288) der Kommission
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrINR0288/24
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
INR0288/24
Hinweise
- TM816Um die Einhaltung von Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 zu überprüfen, führen die zuständigen Behörden Pflanzengesundheitskontrollen von Holzverpackungsmaterial durch, das die spezifizierten Waren, die in die Union verbracht werden, unterstützt, schützt oder befördert, und zwar in einer Quote von mindestens 15% der Sendungen der spezifizierten Waren. Die Verordnung (EU) 2024/288 gilt nicht für Verpackungsmaterial aus Holz, das den Ausnahmen nach dem Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 – Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM 15) unterliegt. (Artikel 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288) der Kommission
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr(2 )IQR1210/03
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr(2 )
IQR1210/03
- 4057Keramische Waren, die 50 bis 100 Jahre alt sind, nicht unter die Zusatzcodes 4008, 4010, 4011, 4013, 4023, 4040 - 4048 fallend—
- 4099Andere als in Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 (ABl. L 169) genannt: keine Beschränkungen—
Hinweise
- TM570Es ist untersagt, irakische Kulturgüter und andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung a) in das Gebiet der Gemeinschaft einzuführen oder zu verbringen und b) mit ihnen zu handeln, i) wenn sie illegal von irakischen Orten entfernt wurden, insbesondere, wenn diese Gegenstände entweder Teil öffentlicher Sammlungen sind, die in den Bestandsverzeichnissen von irakischen Museen, Archiven oder besonderen Sammlungen von Bibliotheken oder aber in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Iraks aufgeführt sind, oder ii) ein begründeter Verdacht besteht, dass die Kulturgüter ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers aus Irak oder aber unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass a) die Kulturgüter vor dem 6. August 1990 aus Irak ausgeführt wurden, oder b) die Kulturgüter den irakischen Einrichtungen gemäß dem in Absatz 7 der UNSC-Resolution 1483 (2003) beschriebenen Ziel der sicheren Rückgabe zurückgegeben werden.
EinfuhrkontrolleRUR0833/14
Einfuhrkontrolle
RUR0833/14
Dokumente / Referenzen
L142L143Y859Y874
Bedingungen
- B001Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: L142- Die Einfuhr ist erlaubt
- B002Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: Y874- Die Einfuhr ist erlaubt
- B004Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: L143- Die Einfuhr ist erlaubt
- B030Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: Y859- Die Einfuhr ist erlaubt
- B090Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument: die bedingung ist nicht erfüllt- Die Einfuhr ist verboten
Hinweise
- CD875Es ist verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.In Bezug auf die in Anhang XXI Teil B aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätz 1 nicht für die Erfüllung – bis zum 8. Januar 2023 – von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.Abweichend von den Absätz 1 können die zuständigen Behörden den Kauf, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XXI aufgeführten Güter oder die Bereitstellung damit verbundener technischer und finanzieller Hilfe unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für Folgendes erforderlich ist: die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.VERORDNUNG (EU) 833/2014 - Artikel 3i (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES)
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr(2 )SYR1332/13
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr(2 )
SYR1332/13
- 4057Keramische Waren, die 50 bis 100 Jahre alt sind, nicht unter die Zusatzcodes 4008, 4010, 4011, 4013, 4023, 4040 - 4048 fallend—
- 4098Andere als in Verordnung (EG) Nr. 1332/2013 (ABl. L 335) genannt: keine Beschränkungen—
Hinweise
- TM572Es ist verboten, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum Syriens gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher oder von religiöser Bedeutung, einschließlich derjenigen, die in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates aufgeführt sind, einzuführen, auszuführen oder weiterzugeben, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass die Güter ohne Einwilligung ihrer rechtmäßigen Eigentümer oder unter Verstoß gegen syrisches Recht oder Völkerrecht aus Syrien entfernt wurden, insbesondere wenn die Güter zu öffentlichen Sammlungen gehören, die in den Bestandsverzeichnissen der erhaltenswürdigen Bestände syrischer Museen, Archive oder Bibliotheken oder in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Syriens aufgeführt sind. Das Verbot gilt nicht, wenn die Güter nachweislich a) vor dem 9. Mai 2011 aus Syrien ausgeführt wurden oder b) auf sichere Weise an ihre rechtmäßigen Besitzer in Syrien zurückgegeben werden.
EinfuhrkontrolleUAR0692/14
Einfuhrkontrolle
UAR0692/14
Dokumente / Referenzen
N954U045U078U079Y997
Bedingungen
- Y001Andere Bedingungen: Y997- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y002Andere Bedingungen: U078- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y003Andere Bedingungen: U079- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y005Andere Bedingungen: N954- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y007Andere Bedingungen: U045- Die Einfuhr ist erlaubt
- Y009Andere Bedingungen: die bedingung ist nicht erfüllt- Die Einfuhr ist verboten
Hinweise
- CD967I. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates ist die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Europäische Union verboten.Das Verbot gilt nicht in Bezug auf: Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung vorgelegt wurden, für die die Erfüllung der Bedingungen, welche die Ursprungseigenschaft verleihen, geprüft und für die ein Ursprungszeugnis der zuständigen Behörde der Ukraine im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ausgestellt worden ist.II. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates ist die Ausfuhr von Gütern und Technologien die in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen verwendet werden können, verboten:(a) an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol oder (b) zur Verwendung auf der Krim oder in Sewastopol.
EinfuhrkontrolleUAR0263/22
Einfuhrkontrolle
UAR0263/22
Dokumente / Referenzen
N954U045U078U079Y984
Bedingungen
- Y001Andere Bedingungen: Y984- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y002Andere Bedingungen: N954- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y005Andere Bedingungen: U045- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y006Andere Bedingungen: U078- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y007Andere Bedingungen: U079- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle erlaubt
- Y009Andere Bedingungen: die bedingung ist nicht erfüllt- Einfuhr/Ausfuhr nach Kontrolle nicht erlaubt
Hinweise
- CD860In der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates (ABl. L 42I, S. 77) heißt es: I. Es ist verboten, Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja in die Europäische Union einzuführen. Die Einfuhrverbote gelten nicht für: die Erfüllung von Handelsverträgen, die vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bis zum 24. Mai 2022, sofern die natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die den Vertrag erfüllen will, der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, die Tätigkeit oder die Transaktion mindestens zehn Arbeitstage im Voraus mitgeteilt hat; Waren mit Ursprung in den genannten Gebieten, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung zur Verfügung gestellt wurden, bei denen überprüft wurde, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzursprungs erfüllt sind, und für die ein Ursprungszeugnis gemäß dem Assoziierungsabkommen EU-Ukraine ausgestellt wurde. II. Es ist verboten, die in Anhang II der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates aufgeführten Güter und Technologien zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen: für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in den genannten Gebieten oderzur Verwendung in den genannten Gebieten. Anhang II umfasst bestimmte Güter und Technologien, die für die Verwendung in den folgenden Schlüsselbereichen geeignet sind: (i) Verkehr; (ii) Telekommunikation; (iv) Energie; die Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl-, Erdgas- und mineralischen Ressourcen. Die Verbote gemäß Nummer II gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aus einem vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Vertrag oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind, bis zum 24. August 2022, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wurde.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
V020-
19%
V120-
19%
V999-
19%
Übergeordneter Code
6907Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für AbschlussarbeitenCodes derselben Gruppe
690721Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten, Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von nicht mehr als 0,5 GHT690722Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten, Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 0,5 GHT, jedoch nicht mehr als 10 GHT690723Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten, Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10 GHT690740Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten, Keramiken für Abschlussarbeiten
5
Verbindliche Zolltarifauskunft
vZTA Klassifizierungsbeispiele
FRsilver24-02963
Ceramic mosaic tiles on plastic grid
KeramikGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
FRsilver24-04970
Ceramic mosaic tiles on plastic grid
KeramikGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
DEgoldI26/24-1
Glazed white ceramic tiles
KeramikGRI 1GRI 6
FRgold24-01980
Ceramic finishing pieces: angles, corners, skirting
KeramikGRI 1GRI 6
DEgold180/24-1
Ceramic paving slabs from recycled tiles
KeramikGRI 1GRI 6
Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Einreihungsbereich der Unterposition 690730 - Fliesen mit Wasseraufnahme 0,5-10%
Unterposition 690730 der Kombinierten Nomenklatur umfasst unglasierte keramische Wand- und Bodenfliesen mit einer Wasseraufnahme von mehr als 0,5% und nicht mehr als 10%, entsprechend den Gruppen BIIa und BIIb der Norm ISO 13006. In der Handelspraxis werden hier eingereiht: Steinzeug-Bodenfliesen (auch unter der Handelsbezeichnung matt- oder naturoberflächen-Feinsteinzeug mit Wasseraufnahme im Bereich 0,5-10%), Steinzeug-Wand- und Bodenfliesen mit mittlerer Wasseraufnahme sowie Erzeugnisse, die als Keramikfliesen für Außenbereiche mit mäßiger Frostbeständigkeit vermarktet werden. Das entscheidende Einreihungskriterium ist die gemessene Wasseraufnahme nach EN ISO 10545-3 - dieser Parameter bestimmt, ob das Erzeugnis in Unterposition 690710 (Aufnahme <= 0,5%), 690730 (0,5-10%) oder 690740 (über 10%) einzureihen ist. Wesentlich ist auch die Abgrenzung von glasierten Fliesen, die in den Unterpositionen der Gruppe 6908 (690810, 690830, 690840, 690890) eingereiht werden - Fliesen der Unterposition 690730 sind unglasiert oder weisen ausschließlich eine natürliche Oberfläche auf. Die Einreihung erfolgt gemäß den AV 1 und 6 der KN, den Anmerkungen zu Kapitel 69 sowie den HS-Erläuterungen zu Position 6907.
CPR-Anforderungen und regulatorische Voraussetzungen für die Einfuhr keramischer Fliesen in die EU
Die Einfuhr keramischer Fliesen der Unterposition 690730, die in Bauwerke in der Europäischen Union eingebaut werden sollen, unterliegt der Bauproduktenverordnung CPR (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Der Hersteller oder Einführer ist verpflichtet, eine Leistungserklärung (DoP) auf Grundlage der harmonisierten Norm EN 14411 (keramische Wand- und Bodenfliesen - Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften und Kennzeichnung) zu erstellen und die CE-Kennzeichnung dauerhaft am Erzeugnis und in der Begleitdokumentation anzubringen. Die DoP muss mindestens folgende Eigenschaften erklären: Rutschsicherheit, Wasseraufnahme, Biegefestigkeit, chemische Beständigkeit und - für Außenfliesen - Frostbeständigkeit. Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen und die Zollanmeldung im AIS/IMPORT-System einreichen. Erforderliche Einfuhrunterlagen sind: Handelsrechnung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), technische Spezifikation mit Ergebnissen der Wasseraufnahmeprüfung nach EN ISO 10545-3, DoP und CE-Zeugnis sowie Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze. Aktuelle Regulierungsanforderungen und Zollsätze sind im TARIC-System zu prüfen.
Antidumpingzölle aus China und Handelsmaßnahmen für Unterposition 690730
Keramische Wand- und Bodenfliesen, die aus der Volksrepublik China eingeführt werden, können in der Europäischen Union geltenden Antidumping-Maßnahmen (AD) unterliegen. Die EU hat Antidumpingverfahren gegen chinesische Keramikfliesenhersteller durchgeführt und individuelle Zollsätze für einzelne Hersteller sowie einen Restzollsatz für alle übrigen Ausführer eingeführt - Einführer sind verpflichtet, die aktuellen Maßnahmen im TARIC-System für den KN-Code und das Ursprungsland China (CN) zu prüfen. Antidumpingmaßnahmen werden durch Verordnungen des Rates der EU verhängt und unterliegen Überprüfungsverfahren (Sunset Review) - ihre Sätze und ihr Umfang können sich ändern. MFN-Zollsätze (ohne AD-Maßnahmen) für Unterposition 690730 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu prüfen. Präferenzzollsätze können für Länder verfügbar sein, die durch FTA-Abkommen, das APS oder das EBA-System erfasst sind - vorbehaltlich der Erfüllung der Ursprungsregeln. Keramische Waren aus Kapitel 69 unterliegen nicht dem CBAM. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen. Bei Zweifeln über die Einreihung oder Handelsmaßnahmen empfiehlt sich eine TARIC-Prüfung und ggf. die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).
Keramische Wand- und Bodenfliesen - KN 6907 30
Keramische Wand- und Bodenfliesen unter KN 6907 30 haben einen Regelzollsatz von 5%. Umfasst Feinsteinzeug, Terrakotta und Klinkerfliesen. CE-Kennzeichnung gemäß BauPVO erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Wie bestimmt die Wasseraufnahme die Einreihung keramischer Fliesen in Unterposition 690710, 690730 oder 690740?
Das Einreihungskriterium für unglasierte Keramikfliesen der Position 6907 ist die nach EN ISO 10545-3 gemessene Wasseraufnahme. Fliesen mit einer Wasseraufnahme von höchstens 0,5% (einschließlich Vollkörper-Feinsteinzeug und technischem Steinzeug) werden in Unterposition 690710 eingereiht. Unterposition 690730 umfasst Fliesen mit einer Wasseraufnahme von mehr als 0,5% und nicht mehr als 10% - entsprechend den Gruppen BIIa und BIIb der ISO 13006 (glasiertes Steinzeug und Steinzeug). Unterposition 690740 gilt für Fliesen mit einer Wasseraufnahme von mehr als 10% (poröse Keramik, Terrakotta). Die Wasseraufnahmeprüfung sollte vor der Zollanmeldung durchgeführt werden, da eine fehlerhafte Einreihung zu Minderzahlungen von Zöllen oder Antidumpingmaßnahmen führen kann. Aktuelle Sätze sind im TARIC zu prüfen.
Gelten für Keramikfliesen aus China der Unterposition 690730 Antidumpingzölle?
Die Einfuhr keramischer Wand- und Bodenfliesen aus China, die der Unterposition 690730 unterliegen, kann EU-Antidumpingmaßnahmen unterliegen. Die Europäische Kommission hat Antidumpingverfahren gegen chinesische Keramikfliesen-Ausführer durchgeführt und individuelle Zollsätze für bestimmte Hersteller sowie einen Restzollsatz für andere festgesetzt. Einführer sind unbedingt verpflichtet, die aktuellen Antidumpingmaßnahmen im TARIC-System (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric) vor dem Abschluss eines Geschäfts zu prüfen. Unterlassene Anmeldung von Antidumpingzöllen führt zur Minderzahlung von Zollabgaben und dem Risiko von Verfahren durch die Zollbehörden. Diese Maßnahmen können nach Überprüfungen geändert oder aufgehoben werden - ihr aktueller Status muss stets überprüft werden.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr keramischer Fliesen der Unterposition 690730 erforderlich?
Bei der Einfuhr keramischer Fliesen der Unterposition 690730 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Herstellerangaben, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), technische Spezifikation mit Ergebnissen der Wasseraufnahmeprüfung nach EN ISO 10545-3, Leistungserklärung (DoP) und CE-Kennzeichnung gemäß EN 14411 (CPR), EORI-Nummer des Einführers sowie Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze. Bei der Einfuhr aus China muss der Einführer vollständige Herstellerangaben in der Zollanmeldung angeben, damit die Zollbehörden den korrekten individuellen Antidumpingzollsatz oder Restzollsatz anwenden können. Das Fehlen der CPR-Dokumentation führt zum Verbot des Inverkehrbringens auf dem EU-Markt. Aktuelle Anforderungen und Sätze sind im TARIC zu prüfen.
Wie hoch ist der Zollsatz für Keramikfliesen KN 6907 30?
Keramikfliesen KN 6907 30: Regelzollsatz 5%. CE erforderlich. EUSt: 19%.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten, Würfel und Ähnliches für Mosaike, andere als solche der Unterposition 6907 40“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Keramische Fliesen und Pflastersteine, für Wände oder Kamine; keramische Würfel und Ähnliches für Mosaike, auch auf einer Unterlage; Keramiken für Abschlussarbeiten, Würfel und Ähnliches für Mosaike, andere als solche der Unterposition 6907 40“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe