Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
69

Zolltarifkapitel 69

Keramische Waren für den Labor-, chemischen oder sonstigen technischen Gebrauch; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse von der in der Landwirtschaft verwendeten Art; keramische Töpfe, Krüge und ähnliche Waren von der zur Beförderung oder Verpackung von Waren verwendeten Art

690919
Keramische Waren für den Labor-, chemischen oder sonstigen technischen Gebrauch; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse von der in der Landwirtschaft verwendeten Art; keramische Töpfe, Krüge und ähnliche Waren von der zur Beförderung oder Verpackung von Waren verwendeten Art, keramische Waren für den Labor-, chemischen oder sonstigen technischen Gebrauch, andere
Zoll:0-5%

Was umfasst Position 6909 des Zolltarifs?

Position 6909 umfasst keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke. Keramische Erzeugnise des Kapitels 69 umfassen Produkte aus keramischem Material (Ton, Porzellan, Steinzeug), die bei hohen Temperaturen gebrannt werden. Diese Produkte werden im Bauwesen, in der Bad- und Kuechenausstattung, in der Industrie und Dekoration verwendet. Die Einfuhr keramischer Erzeugnise in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 7% je nach Produktart. Waren, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der Richtlinie 84/500/EWG über die Migration von Blei und Cadmium erfüllen. Position 6909 gehört zu Kapitel 69 (Stein-, Keramik-, Glas- und Zementerzeugnisse) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6909 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6909

Die Einfuhr keramischer Erzeugnise in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 7% je nach Produktart. Bauprodukte erfordern die CE-Kennzeichnung. Die Zollsätze für keramische Erzeugnise der Position 6909 liegen zwischen 0% und 7%. Lebensmittelkontaktartikel müssen auf Blei- und Cadmiummigration getestet werden. Bauprodukte (Fliesen, Steine) erfordern eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung. Produkte aus China können Antidumpingmassnahmen unterliegen - pruefen Sie aktuelle Verordnungen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6909 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6909 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6909 unterliegen Baunormen- und Sicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Zertifikate für Bauprodukte (BauPVO), Leistungserklärungen, Migrationstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 6909 — worauf ist zu achten

Position 6909 umfasst keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke. Abgrenzung zu 6907 (keramische Fliesen, Platten und Mosaikst) und 6910 (Spülbecken, Waschbecken, Badewannen und ) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke der Position 6909?
Die Zollsätze für keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke der Position 6909 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 6909 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Polen beträgt 23%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke der Position 6909 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 6909 umfasst keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke in Position 6909 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 6909 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 6909 umfasst keramische Waren für Labor-, chemische und technische Zwecke — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.